Crésus Lohnbuchhaltung

32.3.2Besondere Steuertarife

  • Steuertarif E – vereinfachte Abrechnung (wird nur von den Ausgleichskassen verwendet).
  • Steuertarif F – Grenzgänger Italien, verheiratet, doppelverdienend: in Italien wohnhafter Angestellter, dessen Ehepartner eine Erwerbstätigkeit ausserhalb der Schweiz ausübt.
  • Steuertarif G – Ersatzeinkünfte erzielt (werden nicht über den Arbeitgeber ausgerichtet).
  • Steuertarife I, J, K – gilt für Vorsorgeleistungen.
  • Steuertarif L – Grenzgänger Deutschland alleinstehend: in Deutschland wohnhafter alleinstehender Angestellter, gemäss den Bedingungen des Steuertarifs A.
  • Steuertarif M – Grenzgänger Deutschland verheiratet alleinverdienend: in Deutschland wohnhafter verheirateter Angestellter mit einem einzigen Einkommen, gemäss den Bedingungen des Steuertarifs B.
  • Steuertarif N – Grenzgänger Deutschland verheiratet doppelverdienend: in Deutschland wohnhafter verheirateter Angestellter, beide Ehepartner sind erwerbstätig, gemäss den Bedingungen des Steuertarifs C.
  • Steuertarif P – Grenzgänger Deutschland alleinstehend mit Kindern zusammenlebend: in Deutschland wohnhafter Angestellter, der mit einer unterhaltsberechtigten Person zusammenlebt, gemäss den Bedingungen des Steuertarifs H.
  • Steuertarif Q – Grenzgänger Deutschland, Ersatzeinkünfte: in Deutschland wohnhafter Angestellter, der eine Nebenbeschäftigung ausübt (Nebeneinkommen), gemäss den Bedingungen des Steuertarifs G.
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