22.6AHV-Mutationen
Datenübermittlung
Ein- und Austritte von Angestellten können der betreffenden AHV-Ausgleichskasse über Swissdec mitgeteilt werden:
Zu integrierende Rückmeldung
Die Ausgleichskasse verarbeitet die gemeldeten Daten und stellt eine zu integrierende Antwortdatei bereit.
Wird ein neuer Angestellter gemeldet, muss der Arbeitgeber einen AHV-Versicherungsnachweis ausdrucken, dessen Inhalt in der zu integrierenden Rückmeldung enthalten ist.
Klicken Sie auf das Symbol Details, um die PDF-Datei anzuzeigen, die auszudrucken und den betreffenden Angestellten abzugeben ist, nachdem Sie die Rückmeldung in Crésus integriert haben.