Crésus Lohnbuchhaltung

19.10Quellensteuer

Mit der per 1. Januar 2021 eingeführten Richtlinien des Bundes zur Quellenbesteuerung wurden die Berechnungsmethoden mehrheitlich harmonisiert.
Allerdings bleiben zahlreiche kantonale Regelungen bestehen. Wir verweisen auf die Richtlinien der Steuerverwaltungen der jeweiligen Kantone, für die Sie die Quellensteuern einziehen müssen.

Crésus kann mit den von den kantonalen Verwaltungen zur Verfügung gestellten Tarifen automatisch die Quellensteuer verarbeiten.

Beim Jahreswechsel werden die Steuersätze automatisch angepasst, sofern Crésus Lohnbuchhaltung auf dem neusten Stand ist.

Die Grundeinstellungen werden unter §29.2 Einstellungen beschrieben.

Die Einstellungen und die Berechnungsarten für die Quellensteuer werden unter §32 Berechnung der Quellensteuer beschrieben.

Welche Angaben in den Daten des/der Angestellten zu ergänzen sind, wird unter §20.1.5 Quellensteuer beschrieben.

Der Abzug für die Quellensteuer findet sich in der Registerkarte Abzüge beim Monatslohn §20.2.10 Abzüge.

 

 

 

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