Crésus Lohnbuchhaltung

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  1. 0 - Inhalt
  2. 1 - Einleitung
  3. 2 - Arbeitsumgebung
  4. 3 - Öffnen/Wiederherstellen
  5. 4 - Menü Personal
    1. 4.1 - Stammdaten
    2. 4.2 - Bank
    3. 4.3 - Quellensteuer
    4. 4.4 - Versicherungen
    5. 4.5 - Taggelder
    6. 4.6 - Zulagen
    7. 4.7 - Abzüge
    8. 4.8 - Lohnausweis
    9. 4.9 - Ausländische Sozialversicherungsbeiträge
    10. 4.10 - Verschiedenes
    11. 4.11 - Spezialeinkünfte
    12. 4.12 - Spezialabzüge
    13. 4.13 - Erfassen eines Lohnes
      1. 4.13.1 - Periode
      2. 4.13.2 - Allgemein
      3. 4.13.3 - Einkünfte, Prämien und Spesen
      4. 4.13.4 - Familienzulagen
      5. 4.13.5 - Taggelder
      6. 4.13.6 - Taggelder Militärdienst
      7. 4.13.7 - Mutterschaftsentschädigung
      8. 4.13.8 - Weitere Entschädigungen
      9. 4.13.9 - Kurzarbeitsentschädigung
      10. 4.13.10 - Abzüge
      11. 4.13.11 - Abzüge Arbeitgeber
      12. 4.13.12 - Bemerkungen
      13. 4.13.13 - Basis
      14. 4.13.14 - Spezialeinkünfte und Spezialabzüge
      15. 4.13.15 - Naturalleistungen
      16. 4.13.16 - Geschäftswagen
    14. 4.14 - Löhne sperren/freigeben
    15. 4.15 - Daten importieren
    16. 4.16 - Daten exportieren
  6. 5 - Felder definieren
  7. 6 - Zugriffe definieren
  8. 7 - Verbuchung für die Finanzbuchhaltung
  9. 8 - Abteilung
  10. 9 - Zahlperioden
  11. 10 - Feiertage
  12. 11 - Vom Vorjahr übernehmen
  13. 12 - Passwörter
  14. 13 - Spion
  15. 14 - Menü Optionen
  16. 15 - Weitere Funktionen
  17. 16 - Elektronische Zahlungen (ISO-20022-Dateien)
  18. 17 - Löhne verbuchen
  19. 18 - Der Verbuchungsmechanismus Crésus Synchro
  20. 19 - Wechsel zum nächsten Jahr
  21. 20 - Anwendungsbeispiele
  22. 21 - Felder
  23. 22 - Crésus Partout
  24. 23 - Dokumente per E-Mail verschicken
  25. 24 - PDF-Dokumente erstellen
  26. 25 - CSV-Export
  27. 26 - Einstellungen für die Eingabe vornehmen
  28. 27 - Verwaltung der Vorlagen
  29. 28 - Maske Druckmodus
  30. 29 - Vorlagen zeichnen
  31. 30 - Der Formeleditor
  32. 31 - Berechnung der Quellensteuer
  33. 32 - Vorlagen für ISO-Zahlungen
  34. 33 - Lohngleichheitsanalyse mit Crésus und Logib
  35. 34 - Erweiterungen von Crésus Lohnbuchhaltung
  36. 35 - Speichern/Sichern
  37. 36 - Wiederherstellung
  38. 37 - Registerkarte Speziell
  39. 38 - Registerkarte MEROBA
  40. 39 - Übermittlungen über Swissdec
  41. 40 - Negative AHV-Beträge

4.13.9Kurzarbeitsentschädigung

Bei Kurzarbeit (KA) erhält der Angestellte einen Lohn für die tatsächliche Arbeit sowie ein Taggeld für die ausgefallenen Stunden. Das ausbezahlte Taggeld deckt in der Regel 80 % des normalen Lohns. Die Sozialversicherungsbeiträge sind gleich wie bei einem zu 100 % bezahlten Lohn geschuldet.

Die benötigten KA-/SW-Felder finden Sie bei der Erfassung des Lohnes in der Registerkarte Taggeld. Die Einheitswerte können so bei der Erstellung des Lohnes oder in der Registerkarte Spezialeinkünfte bei den Daten des/der Angestellten eingegeben werden (§4.11 Spezialeinkünfte). Da der Einheitswert des Taggeldes je nach Unternehmen unterschiedlich ermittelt wird, schlägt Crésus keine Basis vor.

Die Bezahlung von Kurzarbeitsentschädigungen hängt davon ab, ob der Angestellte im Stundenlohn (oder Tageslohn) oder im Monatslohn beschäftigt ist.

Bei Stundenlohn oder Tageslohn wird die tatsächlich geleistete Arbeit bezahlt und für die Kurzarbeitstage wird ein Taggeld ausgerichtet.

  • Der tatsächliche Lohn wird in die gewohnten Felder übertragen.
  • Verwenden Sie das Feld Entschädigung KA/ SW (Tages-/Stundenlohn) für den Betrag zu 80 %, der den Kurzarbeitsstunden entspricht.
  • Im Feld Effektiver Lohnausfall KA/ SW (Tages-/Stundenlohn) geben Sie den Betrag der nicht entschädigten 20 % ein, die aber trotzdem den Sozialabgaben unterliegen.

Aus der Lohnabrechnung geht hervor, dass die KAE dem Angestellten ausbezahlt wird und dass Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Der effektive Lohnausfall untersteht zwar auch den Sozialversicherungen, wird dem Angestellten jedoch nicht ausbezahlt.

Bei einem Monatslohn wird wie bei den Taggeldern für Unfall/Krankheit vorgegangen: Vom Normallohn ziehen Sie den Betrag für die Kurzarbeitstage ab, um nur die gearbeiteten Tage auszuzahlen. Für die Kurzarbeitstage wird anschliessend ein Taggeld ausgerichtet.

  • Übertragen Sie den ganzen Monatslohn in die gewohnten Felder.
  • Verwenden Sie das Feld (-)Lohnabzug KA/SW (Monatslohn), um die Lohneinbusse entsprechend den Kurzarbeitstagen zu erfassen.
  • Geben Sie den Betrag der Kurzarbeitsentschädigung im Feld Entschädigung KA/SW (Monatslohn) ein.

Auf der Lohnabrechnung ist ersichtlich, dass der KA-Abzug den entrichteten Lohn verringert, jedoch keinen Einfluss auf die AHV- oder die ALV-Basis hat. Die KAE erhöht den an den Angestellten ausgerichteten Betrag, hat aber ebenfalls keinen Einfluss auf die AHV- oder die ALV-Basis.

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