Crésus Lohnbuchhaltung

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  1. 0 - Inhalt
  2. 1 - Einleitung
  3. 2 - Arbeitsumgebung
  4. 3 - Öffnen/Wiederherstellen
  5. 4 - Menü Personal
    1. 4.1 - Stammdaten
    2. 4.2 - Bank
    3. 4.3 - Quellensteuer
    4. 4.4 - Versicherungen
    5. 4.5 - Taggelder
    6. 4.6 - Zulagen
    7. 4.7 - Abzüge
    8. 4.8 - Lohnausweis
    9. 4.9 - Ausländische Sozialversicherungsbeiträge
    10. 4.10 - Verschiedenes
    11. 4.11 - Spezialeinkünfte
    12. 4.12 - Spezialabzüge
    13. 4.13 - Erfassen eines Lohnes
      1. 4.13.1 - Periode
      2. 4.13.2 - Allgemein
      3. 4.13.3 - Einkünfte, Prämien und Spesen
      4. 4.13.4 - Familienzulagen
      5. 4.13.5 - Taggelder
      6. 4.13.6 - Taggelder Militärdienst
      7. 4.13.7 - Mutterschaftsentschädigung
      8. 4.13.8 - Weitere Entschädigungen
      9. 4.13.9 - Kurzarbeitsentschädigung
      10. 4.13.10 - Abzüge
      11. 4.13.11 - Abzüge Arbeitgeber
      12. 4.13.12 - Bemerkungen
      13. 4.13.13 - Basis
      14. 4.13.14 - Spezialeinkünfte und Spezialabzüge
      15. 4.13.15 - Naturalleistungen
      16. 4.13.16 - Geschäftswagen
    14. 4.14 - Löhne sperren/freigeben
    15. 4.15 - Daten importieren
    16. 4.16 - Daten exportieren
  6. 5 - Felder definieren
  7. 6 - Zugriffe definieren
  8. 7 - Verbuchung für die Finanzbuchhaltung
  9. 8 - Abteilung
  10. 9 - Zahlperioden
  11. 10 - Feiertage
  12. 11 - Vom Vorjahr übernehmen
  13. 12 - Passwörter
  14. 13 - Spion
  15. 14 - Menü Optionen
  16. 15 - Weitere Funktionen
  17. 16 - Elektronische Zahlungen (ISO-20022-Dateien)
  18. 17 - Löhne verbuchen
  19. 18 - Der Verbuchungsmechanismus Crésus Synchro
  20. 19 - Wechsel zum nächsten Jahr
  21. 20 - Anwendungsbeispiele
  22. 21 - Felder
  23. 22 - Crésus Partout
  24. 23 - Dokumente per E-Mail verschicken
  25. 24 - PDF-Dokumente erstellen
  26. 25 - CSV-Export
  27. 26 - Einstellungen für die Eingabe vornehmen
  28. 27 - Verwaltung der Vorlagen
  29. 28 - Maske Druckmodus
  30. 29 - Vorlagen zeichnen
  31. 30 - Der Formeleditor
  32. 31 - Berechnung der Quellensteuer
  33. 32 - Vorlagen für ISO-Zahlungen
  34. 33 - Lohngleichheitsanalyse mit Crésus und Logib
  35. 34 - Erweiterungen von Crésus Lohnbuchhaltung
  36. 35 - Speichern/Sichern
  37. 36 - Wiederherstellung
  38. 37 - Registerkarte Speziell
  39. 38 - Registerkarte MEROBA
  40. 39 - Übermittlungen über Swissdec
  41. 40 - Negative AHV-Beträge

4.13.3Einkünfte, Prämien und Spesen

Bei diesen Beträgen handelt es sich um das Ergebnis einer Formel, oder es sind den Daten des Angestellten entnommene feste Beträge bzw. von Hand direkt in den Lohn eingegebene Beträge.

  • Monatslohn: Beträgt die Dauer der Periode nicht 30 Tage (1 vollen Monat), schlägt Crésus eine Basis entsprechend dem Lohn für einen Tag, d. h. den Monatslohn geteilt durch 30, und einen Koeffizienten entsprechend der Anzahl Tage der Periode vor.
  • Monatslohn variabel: Die Basis entspricht 100 % des Monatslohns, der Koeffizient dem Beschäftigungsgrad gemäss Daten des/der Angestellten (§4.1 Stammdaten) oder gemäss Erfassung für diesen Monat. Diese Rubrik wird nicht standardmässig angezeigt, sondern muss über die Einstellungen der Registerkarte eingeblendet werden (§26 Einstellungen für die Eingabe vornehmen).
  • Feriengeld (%) diesen Monat bezahlen: Ist diese Option markiert, werden die geschuldeten Entschädigungen zusammen mit dem Monatslohn ausbezahlt. Diese Option wird automatisch aktiviert, wenn die entsprechende Option unter Unternehmen > Zahlperioden (§9 Zahlperioden) oder in den Daten des Angestellten (§4.1 Stammdaten) für die Lohnperiode markiert ist bzw. wenn der Angestellte aus dem Unternehmen austritt. Sie können diese Option nach Belieben aktivieren oder deaktivieren.
  • Feriengeld diesen Monat bezahlen: Ist diese Option markiert, werden die geschuldeten Entschädigungen (%) zusammen mit dem Monatslohn ausbezahlt. Diese Option wird automatisch aktiviert, wenn die entsprechende Option unter Unternehmen > Zahlperioden (§9 Zahlperioden) oder in den Daten des Angestellten (§4.1 Stammdaten) für die Lohnperiode markiert ist bzw. wenn der Angestellte aus dem Unternehmen austritt. Sie können diese Option nach Belieben aktivieren oder deaktivieren.
  • Feriengeld (%),
    Feriengeld pro Tag:
    Die in Lohnprozenten berechneten Entschädigungen für den Ferienanspruch sind von der Bezahlung der effektiven Ferientage zu unterscheiden. Der Modus hängt von den Einstellungen in den Daten des/der Angestellten ab (§4.1 Stammdaten).
  • Bezahlte nicht in Anspruch genommene Ferientage,
    Bezahlung nicht in Anspruch genommener Ferien: Wenn der Angestellte nicht den gesamten Ferienanspruch beziehen kann, können ihm die Ferientage ausgezahlt werden. Die Anzahl Tage wird für die Bezahlung in Stunden umgerechnet. Der Koeffizient für die Bezahlung wird in Stunden erfasst. Die Basis für einen Monatslohn wird ebenfalls auf eine Stunde heruntergerechnet. Die bezahlten Ferien werden in der Ferienübersicht auf der Lohnabrechnung sowie im Saldo Ferientage vom Vorjahr berücksichtigt (§4.10 Verschiedenes).
  • Feiertagsentschädigung (%),
    Feiertagsentschädigung pro Tag: Die in Prozenten des Lohns berechneten Entschädigungen sind von der Bezahlung der effektiven Tage zu unterscheiden. Der Modus hängt von den Einstellungen in den Daten des/der Angestellten ab (§4.1 Stammdaten).
  • 13. Monatslohn jeden Monat bezahlen: siehe oben Feriengeld diesen Monat bezahlen.
  • 13. Monatslohn: Der vorgeschlagene Betrag entspricht dem noch nicht ausbezahlten Anspruch der vorangegangenen Perioden. Sie können den Betrag ändern. Er wird bei der Endabrechnung automatisch berücksichtigt.

Der unbezahlte 13. Monatslohn bzw. das unbezahlte Feriengeld wird bei der Eröffnung des neuen Jahres (link im Aufbau) automatisch in Übertrag 13. Monatslohn (oder Feriengeld) vom Vorjahr in die Registerkarte Stammdaten des Angestellten (§4.1 Stammdaten) übertragen und bei der Auszahlung des 13. Monatslohns oder des Feriengelds des neuen Jahres berücksichtigt.

Die Basen für die Spesenrückerstattungen oder Pauschalspesen werden in der Registerkarte Spezialeinkünfte in den Daten des/der Angestellten definiert (§4.11 Spezialeinkünfte). Einige Basen können standardmässig in den Daten der Abteilungen (§8 Abteilung) oder des/der Angestellten erfasst werden (link im Aufbau).

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