Crésus Lohnbuchhaltung

20.1.4Bank

Die Bankverbindung des Angestellten ist obligatorisch, wenn Sie elektronische Zahlungsmittel verwenden möchten. Sie können auch für verschiedene Dokumente wie Gutschriften verwendet werden.

  • Benutzt ein PostFinance-Konto: Aktivieren Sie diese Option, wenn Sie den Lohn auf das Postkonto des Angestellten überweisen wollen. Ist diese Option nicht aktiv, geht Crésus davon aus, dass die angegebene PostFinance-Kontonummer diejenige der Bank des Angestellten ist.
  • Bankkonto-Nr. des Arbeitnehmers: ist vorzugsweise als IBAN anzugeben (z. B. CH17 0076 7000 K080 8186 7). Es kann natürlich auch die IBAN eines PostFinance-Kontos angegeben werden.

Die Syntax der Bankkontonummern für die elektronische Zahlung ist sehr strikt und hängt von der jeweiligen Bank ab. Achten Sie insbesondere auf die Trennungszeichen.Damit Crésus die elektronischen Zahlungen ausführen kann, sollten auch die Zahlungsdaten des Unternehmens eingegeben werden (§19.1.3 Registerkarte Bank).

Sind all diese Daten erfasst, verwenden Sie den Befehl Datei > DTA/EZAG-Datei erstellen, um eine Zahlungsdatei zu erstellen, die an Ihre Bank oder an PostFinance zu übermitteln ist (§5 Elektronische Zahlungen (ISO-20022-Dateien)).

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