Crésus Lohnbuchhaltung

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  1. 0 - Inhalt
  2. 1 - Einleitung
  3. 2 - Arbeitsumgebung
  4. 3 - Öffnen/Wiederherstellen
  5. 4 - Menü Personal
    1. 4.1 - Stammdaten
    2. 4.2 - Bank
    3. 4.3 - Quellensteuer
    4. 4.4 - Versicherungen
    5. 4.5 - Taggelder
    6. 4.6 - Zulagen
    7. 4.7 - Abzüge
    8. 4.8 - Lohnausweis
    9. 4.9 - Ausländische Sozialversicherungsbeiträge
    10. 4.10 - Verschiedenes
    11. 4.11 - Spezialeinkünfte
    12. 4.12 - Spezialabzüge
    13. 4.13 - Erfassen eines Lohnes
      1. 4.13.1 - Periode
      2. 4.13.2 - Allgemein
      3. 4.13.3 - Einkünfte, Prämien und Spesen
      4. 4.13.4 - Familienzulagen
      5. 4.13.5 - Taggelder
      6. 4.13.6 - Taggelder Militärdienst
      7. 4.13.7 - Mutterschaftsentschädigung
      8. 4.13.8 - Weitere Entschädigungen
      9. 4.13.9 - Kurzarbeitsentschädigung
      10. 4.13.10 - Abzüge
      11. 4.13.11 - Abzüge Arbeitgeber
      12. 4.13.12 - Bemerkungen
      13. 4.13.13 - Basis
      14. 4.13.14 - Spezialeinkünfte und Spezialabzüge
      15. 4.13.15 - Naturalleistungen
      16. 4.13.16 - Geschäftswagen
    14. 4.14 - Löhne sperren/freigeben
    15. 4.15 - Daten importieren
    16. 4.16 - Daten exportieren
  6. 5 - Felder definieren
  7. 6 - Zugriffe definieren
  8. 7 - Verbuchung für die Finanzbuchhaltung
  9. 8 - Abteilung
  10. 9 - Zahlperioden
  11. 10 - Feiertage
  12. 11 - Vom Vorjahr übernehmen
  13. 12 - Passwörter
  14. 13 - Spion
  15. 14 - Menü Optionen
  16. 15 - Weitere Funktionen
  17. 16 - Elektronische Zahlungen (ISO-20022-Dateien)
  18. 17 - Löhne verbuchen
  19. 18 - Der Verbuchungsmechanismus Crésus Synchro
  20. 19 - Wechsel zum nächsten Jahr
  21. 20 - Anwendungsbeispiele
  22. 21 - Felder
  23. 22 - Crésus Partout
  24. 23 - Dokumente per E-Mail verschicken
  25. 24 - PDF-Dokumente erstellen
  26. 25 - CSV-Export
  27. 26 - Einstellungen für die Eingabe vornehmen
  28. 27 - Verwaltung der Vorlagen
  29. 28 - Maske Druckmodus
  30. 29 - Vorlagen zeichnen
  31. 30 - Der Formeleditor
  32. 31 - Berechnung der Quellensteuer
  33. 32 - Vorlagen für ISO-Zahlungen
  34. 33 - Lohngleichheitsanalyse mit Crésus und Logib
  35. 34 - Erweiterungen von Crésus Lohnbuchhaltung
  36. 35 - Speichern/Sichern
  37. 36 - Wiederherstellung
  38. 37 - Registerkarte Speziell
  39. 38 - Registerkarte MEROBA
  40. 39 - Übermittlungen über Swissdec
  41. 40 - Negative AHV-Beträge

4.13.2Allgemein

In der vorgeschlagenen Zusammenstellung werden folgende Schritte unterschieden, die den auszuzahlenden Lohn ergeben.

  • Total Bruttolohn: Summe der Monats- und Stundenlöhne, Zulagen und übrigen Einkünfte in der Basis 5000 Bruttolohn (§5.4 Felder vom Typ Einkünfte), vor den Abzügen.
  • Total Abzüge: alle vom Bruttolohn abgezogenen Beträge. Siehe die Registerkarten Abzüge (§4.13.7 Mutterschaftsentschädigung) und Spezialabzüge (§4.13.11 Abzüge Arbeitgeber).
  • Total Nettolohn: effektiver Lohn nach allen Abzügen.
  • Total Spesenrückerstattungen und Pauschalspesen: kumulierte Beträge der Basis 6500 Nettolohn, jedoch nicht der Basis 5000 (§5.4 Felder vom Typ Einkünfte).
  • Gesamtbetrag: Bruttolohn abzüglich Total Abzüge zuzüglich Total Spesenrückerstattungen.
  • Verschiedene Rückerstattungen: wird verwendet, um einen beliebigen Betrag in die Lohnüberweisung einzuschliessen. Standardmässig werden auf dem Betrag in diesem Feld keine Sozialabgaben oder Quellensteuern erhoben (§5.4 Felder vom Typ Einkünfte).
  • 6510 Lohnvorschuss: Wurde dem Angestellten schon ein Teil des Lohnes als Vorschuss ausbezahlt, geben Sie hier den entsprechenden Betrag ein. Er wird nach der Berechnung des Nettolohns abgezogen.
  • 6003 Sonstige Abzüge: Hier können Sie einen weiteren Betrag eingeben, der vom Lohn abzuziehen ist. Er wird nach der Berechnung des Nettolohns abgezogen.
  • Auszuzahlender Lohn: am Monatsende effektiv ausbezahlter Lohn. Dieser Betrag wird per elektronische Zahlung Lohnzahlung überwiesen (§16 Elektronische Zahlungen (ISO-20022-Dateien)).

Die Jahresübersicht zeigt standardmässig den auszuzahlenden Betrag an. Nutzen Sie die Zugriffe, um den Bruttolohn oder den ausbezahlten Lohn anzuzeigen (§15.7 Liste der Angestellten einschränken).

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