Crésus Lohnbuchhaltung

20.1.9Abzüge

Die Beträge in der Spalte Betrag werden vom Bruttolohn des/der Angestellten abgezogen. Diese Beträge werden in der Regel als Prozentsatz der hinterlegten Basis berechnet, anhand des für jede Versicherung hinterlegten Satzes (§19.3 Versicherungen). Die Basis wird in der Spalte Basis angezeigt, der Satz in der Spalte Koeffizient. In der Spalte A.Wert werden die Beträge zulasten des Arbeitgebers angezeigt. Sie können hier oder in der Registerkarte Abzüge Arbeitgeber angepasst werden. Wenn Sie den hier von Crésus anhand der Koeffizienten des Unternehmens vorgeschlagenen Betrag ändern, müssen Sie möglicherweise auch den Arbeitgeberanteil der betreffenden Felder anpassen (§20.2.11 Abzüge Arbeitgeber).

Die Versicherungsbeiträge können auch Festbeträge sein, die in der Registerkarte Versicherungen der Daten des/der Angestellten erfasst werden (§20.1.6 Versicherungen).

  • Korrektur Aa, KTG oder BVG: Wenn Sie im Nachhinein einen Bezug erfassen müssen, nutzen Sie bitte dieses Feld und ändern Sie nicht den Betrag des ordentlichen Beitrags, da dies sonst im Lohnausweis im Detail ausgewiesen wird.
  • Quellensteuerabzug: Der Betrag wird nach der Skala, die in den Daten des/des Angestellten eingegeben wurde, abgezogen (link im Aufbau).
    Wenn die Berechnung der Quellensteuer eine Berichtigung der Beträge der Vormonate bewirkt, wird der Betrag des laufenden Monats bereits entsprechend angepasst. Es gibt daher weder eine Basis noch einen Koeffizienten. Die Berichtigung des Betrags wird auf der Rückseite der Lohnabrechnung ausgedruckt.
  • Berechnet die Quellensteuer rückwirkend: Betrag der Korrektur im Zusammenhang mit einer rückwirkenden Anpassung des Quellensteuertarifs.
  • Anzahl Mahlzeiten Frühstück/Mittagessen/Abendessen: Anzahl vom Angestellten zu sich genommener Mahlzeiten; wird für die Berechnung des folgenden Abzugs benötigt.
  • Kost und Logis: für Übernachtung und Verpflegung abgezogener Betrag. Das Logis ist ein im Datensatz des Angestellten vorgegebener fester monatlicher Betrag, der Preis der Mahlzeiten ergibt sich aus der Multiplikation der Einheitsbeträge mit der Anzahl Mahlzeiten (§20.1.9 Abzüge).

Die vom Arbeitgeber direkt an die Versicherungen des/der Angestellten bezahlten Prämien sind den Sozialabgaben unterstellt. Die folgenden Korrekturen entsprechen den Beträgen unter Vom AG übern. AN-Anteil, die sich in der Registerkarte Spezialeinkünfte befinden (§20.2.14 Spezialeinkünfte und Spezialabzüge). Das Konzept dieser geldwerten Vorteile wird unter §19.7.5 Felder vom Typ Abzüge beschrieben.

  • Ausgleich Naturalleistungen: gleicht die Einkunft Gratiswohnung aus.
  • Ausgleich geldwerte Vorteile (KTG): gleicht die Einkunft Vom AG übern. AN-Anteil KTG aus.
  • Ausgleich BVG-Beiträge Arbeitgeber: gleicht den Vom AG übern. AN-Anteil BVG aus.
  • Ausgleich BVG-Einkauf Arbeitgeber: gleicht den Vom AG übern. AN-Anteil BVG aus.
  • Ausgleich sonstige geldwerte Vorteile: gleicht die Einkünfte Privatanteil Fahrzeug, Mitarbeiteroptionen und Arbeitnehmeraktien aus.
  • Korrektur Rundungsfehler: Die Lohnbeträge, insbesondere die Sozialversicherungsbeiträge, werden jeden Monat auf 5 Rappen gerundet. Es kommt oft vor, dass ein Lohn von einem Monat zum anderen wegen aufsummierter Rundungen um 5 Rappen abweicht. Damit der Lohn nicht schwankt, können in diesem Feld die Rundungen der verschiedenen Monate ausgeglichen werden. In der Maske Unternehmen > Stammdaten können Sie im Feld Max. Korrektur Rundungsfehler die maximal zulässige Schwankung angeben (§19.1.1 Registerkarte Firma).
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