Crésus Banking

6.2.5Verbuchen rückgängig machen / Bewegungen erneut verbuchen

Soll die Verbuchung einzelner Bewegungen rückgängig gemacht werden, setzen Sie sie zurück, siehe dazu §6.2.4 Bewegungen zurücksetzen.

Diese Bewegungen werden beim nächsten Durchlauf erneut verbucht.

Sollen diese Bewegungen nicht in der Buchhaltung erscheinen, müssen sie zurückgesetzt und anschliessend gelöscht werden, siehe dazu §6.2.2 Bewegungen löschen.

Im Verwaltermodus (§2 Crésus Banking öffnen und verwenden), stehen in der Ansicht der verarbeiteten Kontobewegungen die Schaltflächen Verbuchen rückgängig machen für alle und Erneut verbuchen zur Verfügung:

  • Verbuchen rückgängig machen für alle: Entfernt alle verarbeiteten Bewegungen aus der Austauschdatei. Bei der nächsten Verbuchung in Crésus Finanzbuchhaltung meldet das System, dass die Buchungen entfernt werden müssen.
  • Erneut verbuchen: Erzwingt die Wiederherstellung aller Buchungen aus verarbeiteten und anstehenden Bewegungen. Bei der nächsten Verbuchung in Crésus Finanzbuchhaltung meldet das System, dass die Buchungen entfernt werden müssen, weil neue Buchungen importiert wurden. Dieser Vorgang kann notwendig sein, wenn beispielsweise die Austauschdatei durch einen Benutzer gelöscht, verschoben oder umbenannt wurde.
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