Erhebungen des BFS

Einreichung

Regelmässig zieht das BFS (Bundesamt für Statistik) eine Reihe von Unternehmen, die ihre Lohndaten für verschiedene Erhebungen ausfüllen und einsenden müssen:

  • Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE)
  • Schweizerischer Lohnindex (SLI)
  • Beschäftigungsstatistik (BESTA)
  • Profiling
  • Betriebs- und Unternehmensregister (bei Unternehmen mit mehreren Betrieben)

Die für die Stichprobe ausgewählten Unternehmen werden direkt kontaktiert und sind in der Regel verpflichtet, ihre Daten monatlich bis zum 15. des Folgemonats zu übermitteln. Die Daten werden en bloc an das BFS gesendet, das sie anschliessend auf die verschiedenen Erhebungen verteilt.

Das BFS hat sich für ein monatliches Versandverfahren entschieden. Diese Methode ermöglicht es dem BFS, die in den „leeren“ Monaten übermittelten Daten zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie für die tatsächlichen Erhebungszeiträume gültig sind. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Daten jeden Monat an das BFS zu übermitteln, und zwar auch dann, wenn Sie nicht ausgelost wurden. So sind Ihre Daten für den Fall der Fälle vorbereitet.

Crésus Lohnbuchhaltung ermöglicht Ihnen über die Plattform Swissdec, auf diese Umfragen zu antworten, indem Sie Ihre Daten auf gesicherte und automatisierte Weise übermitteln, ohne Tabellen oder Online-Fragebögen ausfüllen zu müssen.

Swissdec für das BFS aktivieren

Zunächst müssen Sie, falls Sie es noch nicht getan haben, die Swissdec-Übermittlung an das BFS aktivieren:

  • schalten Sie in den Verwaltermodus ( Ctrl+y );
  • verwenden Sie den Befehl Optionen > Einstellungen;
  • kreuzen Sie die Kästchen an Benutzt den Swissdec-Export und Benutzt den Swissdec-Export für das Bundesamt für Statistik (BFS) und bestätigen Sie mit OK:

Kontrolle der Daten

Wenn die Swissdec-Übermittlungen für das BFS aktiviert sind, werden bestimmte Dateneingaben obligatorisch. So müssen Sie zum Beispiel, falls noch nicht geschehen, Folgendes eingeben:

  • Die BUR-Nummer Ihres Unternehmens: Befehl Unternehmen > Stammdaten > Registerkarte Firmennummern > BUR-Nummer. Wenn Sie Ihre BUR-Nummer nicht kennen, gelangen Sie über die Schaltfläche Öffnen in der Zeile Für Informationen zur BUR-Nummer siehe auf die Seite des BFS zum Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), wo Sie erfahren, wie Sie die BUR-Nummer beantragen können.
  • Wenn Ihr Unternehmen mehrere Arbeitsorte hat, die BUR-Nummer jedes registrierten Betriebs: Befehl Unternehmen > Niederlassungen > BUR-Nummer.
  • Der ausgeübte Beruf: Öffnen Sie die Mitarbeiterdaten > Registerkarte Statistik > Ausgeübter Beruf. Diese Information muss manuell eingegeben werden. Bitte orientieren Sie sich an der offiziellen Liste der Berufe, die hier verfügbar ist.
  • Der jährliche Ferienanspruch: Öffnen Sie die Mitarbeiterdaten > Registerkarte Statistik > Für BFS: Jährlicher Ferienanspruch. Sie müssen die Anzahl der jährlichen Ferientage eingeben, die einer 100 %-Stelle entspricht, auch bei einer Teilzeitstelle oder unregelmässigen Beschäftigung.

Wenn andere für das BFS notwendige Informationen nicht vorher eingegeben wurden, insbesondere auf der Registerkarte Statistik für jeden Mitarbeitenden, erscheinen die betreffenden Felder in Rot.

Wenn Sie dem Befehl Unternehmen > Datenkontrolle folgen, zeigt Ihnen Crésus Lohnbuchhaltung an, ob alle betroffenen Rubriken korrekt ausgefüllt wurden.

Ihre Daten an das BFS übermitteln

Wechseln Sie in die Swissdec-Übermittlungsschnittstelle, indem Sie auf das entsprechende Symbol klicken (oder F9 ):

Um Ihre Daten zu versenden, lesen Sie bitte das Kapitel Swissdec im Handbuch Crésus Lohnbuchhaltung.

Ausserdem empfehlen wir Ihnen, das gesamte Kapitel über die Swissdec-Übermittlung zu lesen, um die Vorteile und Besonderheiten dieser Datenübermittlungsplattform zu entdecken.

Auf der Website des Bundes finden Sie auch Informationen über das BFS, z. B. über den ELM-Standard oder die Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE).

20 Dezember 2024