Crésus Bulletin


Bulletin 342 – 20.09.2023

Crésus Lohnbuchhaltung und ELM 5.0

Die jüngst veröffentlichte Version von Crésus Lohnbuchhaltung ist Swissdec-ELM-5.0-zertifiziert. Dieses grössere Update bringt einige Veränderungen mit sich.

Im Januar 2022 hatten wir Ihnen angekündigt, dass der neue Lohnstandard ELM 5.0 (siehe Crésus-Bulletin 317 zu Crésus Lohnbuchhaltung 14.9) kurz vor der Lancierung stehe. Es hat nun etwas über 18 Monate gedauert, bis dieses Versprechen eingelöst wurde.

Als Vorbereitung für den Übergang vom Standard ELM 4.0 auf 5.0 mussten Sie bereits die Angaben erfassen, die für das Funktionieren Ihrer Lohnverwaltung und die neuen Swissdec-Meldungen erforderlich sind. So sollte das Crésus-Update von diesem Monat keine grossen Unannehmlichkeiten verursachen.

Datenkontrolle

Überprüfen Sie mithilfe des Befehls Unternehmen > Datenkontrolle …, ob alle für die Übermittlungen via Swissdec und die Lohnberechnungen notwendigen Daten erfasst sind.

Bei der Datenkontrolle werden ausserdem Plausibilitätstest durchgeführt. Korrigieren Sie anhand des erzeugten Berichts die obligatorischen Angaben und überprüfen Sie anschliessend die fakultativen Angaben.

Monatliche Übermittlung an das BFS

Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt für die Dateneinlieferung neu einen monatlichen Zyklus ein. Falls Ihr Unternehmen vom BFS für die Teilnahme an einer der Erhebungen ausgewählt wurde, nehmen Sie bitte mit der betreffenden Stelle Kontakt auf, um zu erfahren, ob in Ihrem Fall bereits 2023 eine monatliche Einlieferung erforderlich ist.

Falls Sie dem BFS keine Daten bereitstellen müssen, können Sie die entsprechende Option in den Einstellungen deaktivieren (im Verwaltermodus), und zwar mithilfe des Befehls Optionen > Einstellungen:

Berechnungs- und Rundungsdifferenzen

Der ELM-Standard 5.0 gibt neu vor, wie mit Rundungen in der Lohnberechnung umzugehen ist. Wenn Sie die Löhne mit Crésus berechnen, werden Sie wahrscheinlich feststellen, dass die Rundungen bei den Abzügen erscheinen.

Die von Swissdec ELM 5.0 vorgegebene Berechnungsart führt zu kumulierten Abweichungen, die einige Dutzend Rappen betragen können. Es ist also nicht alarmierend, wenn die Lohnberechnung im Vergleich zur Vorgängerversion von Crésus eine Differenz aufweist.

Übermittlung von Mutationsmeldungen nicht möglich

Einige Versicherungen sind noch nicht in der Lage, die neuen Mutationsmeldungen (Ein- oder Austritt von Mitarbeitenden, Zivilstandsänderungen usw.) zu verarbeiten, weshalb eine Swissdec-Übermittlung fehlschlagen kann.

Wenn Sie ein solches Problem feststellen, wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung, um zu erfahren, wie Sie ihr diese Angaben übermitteln können. Möglicherweise müssen Sie die Meldungen in Papierform einreichen, bis die Versicherungen ihre IT-Systeme auf den neusten Stand gebracht haben.

Bitte beachten Sie, dass einige AHV- oder Familienausgleichskassen in dieser Zeit des Jahres keine Eintritts- oder Austrittsmeldungen akzeptieren. In solchen Fällen steht der Übermittlungsfehler nicht im Zusammenhang mit ELM 5.0.

Mehr über Crésus Lohnbuchhaltung und ELM 5.0

privacy policy

privacy policy_subtitle

privacy policy_text

Willkommen...

Wir haben uns Ihre Anmeldung zum Crésus Bulletin gemerkt. Besten Dank.

Hoppla...

Die Anmeldung ist fehlgeschlagen…

Crésus Bulletin

Um auf dem Laufenden zu bleiben, können Sie hier das Bulletin abonnieren.
Wir senden Ihnen ungefähr einmal im Monat per E-Mail wertvolle Infos zu Crésus.

Neues Kundenportal

Das Kundenportal bringt Ihnen die relevanten Informationen Ihren Crésus-Lizenzen und -Rechnungen, sowie Ihrem Konto.

Neuheiten in Crésus Banking

Crésus Banking wird um neue Funktionen erweitert: Anzeige der Banksalden, Import und Export der Regeln für den Bankabgleich und mehr Komfort beim Austausch mit Ihren Finanzinstituten.

Crésus und eBill

Stellen Sie mit Crésus ganz einfach Rechnungen per eBill aus.