Das Vorgehen sowie die Einstellungen, die Sie beim Jahreswechsel in Ihrer Lohnbuchhaltungsdatei vornehmen müssen, sind in diesem Kapitel des Handbuchs beschrieben.
Wichtigste Änderungen per 1. Januar 2025
Anpassung der Eintrittsschwelle und der Mindestbeträge in der beruflichen Vorsorge (BVG)
Die Anhebung der AHV-/IV-Renten per 1. Januar 2025 wirkt sich direkt auf die Beträge der obligatorischen beruflichen Vorsorge aus:
- Eintrittsschwelle beim Obligatorium: Anhebung von CHF 22 050 auf CHF 22 680
- Minimaler koordinierter Jahreslohn: Anhebung von CHF 3675 auf CHF 3780
- Koordinationsabzug: Anhebung von CHF 25 725 auf CHF 26 460
- Obergrenze des versicherten Lohns: Anhebung von CHF 88 200 auf CHF 90 720
Diese Beträge gelten für die Standardpläne. Jeder Vorsorgeplan kann variieren, solange seine Bedingungen die festgelegten Minimalbeträge einhalten oder übersteigen.
Nächster Schritt:
Überprüfen Sie die Anpassungen Ihres Vorsorgeplans und korrigieren Sie die Beträge entsprechend. Beachten Sie, dass auch ohne Planwechsel die Verwaltungskosten angepasst werden können.
Familienzulagen
Die Mindestbeträge des Bundes für Kinder- und Ausbildungszulagen werden am 1. Januar 2025 erhöht, auch dann, wenn die Beträge einiger Kantone die Mindestbeträge des Bundes bereits übersteigen. Wahrscheinlich werden die Sätze Ihrer Familienausgleichskasse entsprechend angepasst.
Nächste Schritte:
- Prüfen Sie die Werte und die aktuellen Sätze bei Ihrer Familienausgleichskasse und auf der offiziellen Website des Bundes.
- Passen Sie gegebenenfalls die Werte in Crésus Lohnbuchhaltung an.
Quellensteuer
- Die kantonalen Quellensteuertarife wurden für 2025 angepasst. Sobald Sie das neue Jahr in Crésus Lohnbuchhaltung eröffnet haben, profitieren Sie automatisch von der aktualisierten Berechnung.
- Der Medianlohn, der als Referenz für bestimmte Tarife dient, ist von CHF 5725 auf CHF 5775 gestiegen.
Homeoffice bei französischen Grenzgängern
- Meldepflicht für die Homeofficequote französischer Grenzgänger mit der jährlichen Meldung ab 2025 (erste Übermittlung im Januar 2026).
Crésus Lohnbuchhaltung wurde entsprechend aktualisiert, damit diese Angabe in den Meldungen enthalten ist, und im Laufe des Jahres wird eine Bescheinigung eingeführt, sobald diese von der Eidgenössischen Steuerverwaltung validiert wurde.
Nächste Schritte:
Informieren Sie sich über die Homeofficeregelungen: Homeoffice bei Grenzgängern (admin.ch) oder Besteuerung der Arbeit im Homeoffice von Grenzgängern (ge.ch).
Versicherungsverträge UVG, UVGZ und KTG (aber auch AHV, FAK, BVG)
Auch wenn es keine wesentlichen Änderungen gibt, sollten Sie unbedingt die Beitragssätze und die Verwaltungskosten Ihrer verschiedenen Verträge überprüfen und gegebenenfalls korrigieren, bevor Sie die ersten Löhne für das Jahr 2025 erstellen. Diese Überprüfung der Verwaltungskosten gilt auch für Ihre AHV-, FAK- und BVG-Verträge.
Andere Gesetzesänderungen
- Grenzbetrag für geringfügige Löhne: Anhebung auf CHF 2500 (statt CHF 2300).
- Kantonale Mutterschaftsversicherung (LAMat GE): Der paritätische Beitragssatz in Genf wird von 0,076 % auf 0,064 %gesenkt.
Crésus Lohnbuchhaltung wurde entsprechend angepasst.
Wir empfehlen Ihnen, die von Ihren Kassen und Versicherungen übermittelten Informationen aufmerksam zu lesen und die offiziellen Unterlagen zu konsultieren, um zu überprüfen, welche Anpassungen Sie in den Einstellungen Ihrer Lohnbuchhaltungsdatei vornehmen müssen.
Nützliche Links
Wechsel zum nächsten Jahr im Handbuch
Mindestbeträge des Bundes (Website des Bundes)
Admin.ch – Neuerungen per 2025
Familienzulagen (Tabellen und Sätze)
Beiträge 2025, Information der CVCI
20 Dezember 2024