Swissdec bringt die folgenden Partner zusammen, um die Verarbeitung der Lohndaten zu standardisieren:
- Die verschiedenen Sozialversicherungsgesellschaften (AHV, UVG, BVG etc.), insbesondere die SUVA, welche eine treibende Rolle spielt
- Die kantonalen Steuerbehörden
- Das Statistische Bundesamt
- Die Softwarehersteller von Lohnbuchhaltungen
Crésus LOhnbuchhaltung ist Zertifiziert 
Crésus Lohnbuchhaltung war die erste von Swissdec zertifizierte Software in der französischsprachigen Schweiz. Sie entsprecht dem ELM 4.0 Lohnstandart. Ihr Zertifikat wurde im Herbst 2017 erneuert. Für den Anwender ergeben sich daraus folgende Vorteile:
- Die Swissdec-Zertifizierung garantiert, dass die Löhne nach den geltenden Normen berechnet werden.
- Die Daten werden elektronisch und sicher an die verschiedenen betroffenen Ausgleichskassen, Versicherungsgesellschaften und Verwaltungen übermittelt.
- Der administrative Aufwand wird reduziert, da die Daten automatisch verteilt werden können, ohne dass eine manuelle Eingabe erforderlich ist.
Voraussetzungen: Um von der elektronischen Datenübertragung und dem 2D-Barcode-Druck auf den Lohnausweisen profitieren zu können, benötigen Sie eine aktuelle Version von Windows. Die Übermittlung der Daten an Swissdec und die Generierung von 2D-Barcodes auf Lohnausweisen erfordern spezielle Windowskomponenten. Je nach Zustand Ihres Systems werden bei der Installation der Software auch diese Komponenten installiert.
09 Juni 2020