Verarbeitung der Quellensteuer ändert sich in Crésus Lohnbuchhaltung 14

Die Einführung des revidierten Quellensteuergesetzes per 1. Januar 2021 hat in Crésus Lohnbuchhaltung zu diversen Anpassungen geführt.

Neu gelten nur noch zwei Berechnungsmethoden:

  • Monatsmodell: für die Kantone Freiburg, Genf, Tessin, Waadt und Wallis
  • Jahresmodell: für alle anderen Kantone

Es hat eine Vereinheitlichung der Berechnungsmethoden stattgefunden, wobei mehrere Methoden verschwunden sind.

So ist es beispielsweise nicht mehr möglich, einen ungefähren Jahreslohn anzugeben oder den Steuersatz manuell zu erfassen.

Die Berechnungsarten, die den 13. Monatslohn und/oder das Feriengeld umfassten, fallen weg: Der Steuersatz wird neu auf der Grundlage des tatsächlich ausgezahlten Lohns festgelegt (frühere Methode Tatsächlicher Lohn).

Hingegen muss bei Teilzeitangestellten neu der Beschäftigungsgrad bei anderen Arbeitgebern in der Schweiz oder im Ausland erfasst werden (was auch empfohlen wird, um eine zu hohe Besteuerung der Angestellten zu verhindern).

Es ist übrigens nicht mehr möglich, beim Monatslohn einen Quellensteuerbetrag manuell zu erfassen: Der Abzug muss zwangsläufig gemäss den von Swissdec und der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) vorgegebenen Methoden erfolgen.

Ausserdem sind folgende Hinweise zu beachten:

  • Änderungen der persönlichen Situation (Zivilstand, Geburt, Umzug …) werden neu ab dem Monat nach der Änderung berücksichtigt.
  • Den Steuertarif D gibt es nicht mehr, anzuwenden sind die üblichen Steuertarife A, B, C und H.
  • Der Steuertarif mit einem Y für die Kirchensteuer für die Kantone Neuenburg, Genf, Waadt und Wallis fällt weg.
  • Swissdec legt die Berechnungsart für die Quellensteuer fest, die Berechnung erfolgt ausschliesslich nach dieser Methode.
    Diese Berechnungsmethode unterscheidet sich gemäss Absprache mit den Steuerbehörden von den Beispielen in den Richtlinien und im Kreisschreiben Nr. 45.

Für die korrekte Berechnung der Quellensteuer sind folgende Angaben zu machen:

  • Zivilstand und Angaben zum Ehepartner
  • Art der Beschäftigung des Ehepartners
  • Angaben zu den Kindern
  • Quellensteuercode
  • Die weiteren Anstellungen und der entsprechende Beschäftigungsgrad

Eine vollständige Darstellung sowie die konkreten Beispiele dieser Neuerungen finden Sie in der Aufzeichnung des Webinars vom 15. Januar 2021 (nur auf Französisch):
Das Webinar finden Sie auf unserer Supportwebsite.

 

16 Dezember 2021