Taggelder Unfall/Krankheit/Mutterschaft/Militärdienst

Bei Unfall oder Krankheit müssen Sie Ihren Angestellten Versicherungsleistungen erbringen. Gewisse Schritte können dabei automatisiert werden. Allerdings ist die Entschädigungspraxis von Kasse zu Kasse und Unternehmen zu Unternehmen oft sehr unterschiedlich. Deshalb können Sie die Vorgaben von Crésus verwenden oder verändern oder die Fälle mit Anspruch auf Taggelder vollständig von Hand erfassen.

Ist ein Angestellter abwesend, ist sein Lohn in einen für die Arbeitstage geschuldeten Teil und einen für die Taggelder geschuldeten Teil zu zerlegen.

Einem Angestellten im Stunden- oder Tagelohn bezahlen Sie einfach den für seine Arbeit geschuldeten Betrag und ergänzen ihn mit den vom Unternehmen und der Versicherung geschuldeten Taggeldern.

Bezieht der Angestellte einen Monatslohn, muss er auf den für die Arbeitstage geschuldeten Betrag gekürzt werden. Dazu können Sie entweder die Anzahl Tage oder den Lohnbetrag von Hand ändern oder besser die Felder (-) Lohneinbusse und/oder (-) Korrektur für Leistungen Dritter verwenden, um den von seinem vollen Lohn abzuziehenden Betrag einzugeben und so den für die gearbeiteten Tage geschuldeten Betrag zu ermitteln. Dieser Betrag wird automatisch vom Basislohn und von allen Basen abgezogen, die entsprechend den im Dialog Unternehmen – Felder definieren(§ 16.5.4) gewählten Optionen für die Berechnung der Sozialabgaben und übrigen Abzüge verwendet werden.

Bei Unfall, Krankheit oder Militärdienst werden die Taggelder in Taggelder erste Tage und Taggelder Folgetage unterteilt. Oft gehen die ersten Tage zulasten des Arbeitgebers und die Folgetage werden von einer Versicherung bezahlt. Dies ist jedoch keine absolut gültige Regel.

Hinweis Sie müssen die Anzahl erste Tage und die maximale Anzahl erste Tage pro Jahr im Dialog Unternehmen – Koeffizienten, Registerkarten Einkünfte (Unfall und Krankheit, § 16.4.4) und Verschiedenes (Militärdienst, § 16.4.8) einstellen. Nur die Taggelder bei Mutterschaft werden nicht so unterteilt. In diesen Registerkarten können Sie auch die Lohnanteile angeben, die für die ersten Tage und die Folgetage auszuzahlen sind. Ausserdem ist anzugeben, ob die von Crésus vorgeschlagenen Beträge für die ersten Tage und die Folgetage den 13. Monatslohn und/oder das Feriengeld berücksichtigen sollen. Bei der Mutterschaftsversicherung besteht für das Taggeld eine Obergrenze. Es ist sicherzustellen, dass die Taggelder erste Tage, die Taggelder aus Versicherungen und die Zusatz-Taggelder je nachdem, ob sie den Sozialabgaben unterstellt sind oder nicht, den richtigen Basen zugeordnet werden (§ 16.5.4). Die von den Versicherungen ausgerichteten Taggelder sind in der Regel nicht den Sozialabgaben unterstellt. Überprüfen Sie auch die Basen für den 13. Monatslohn und das Feriengeld nach der Methode, die Sie für die Auszahlung des 13. Monatslohns und des Feriengeldes gewählt haben.

Taggelder Krankheit/Unfall ausserhalb der Periode: In der Regel können Sie das Anfangs- und/oder Enddatum einer Abwesenheit angeben. In diesem Fall geben Sie in den Feldern dieser Registerkarte ein, wann die Erwerbsunfähigkeit beginnt und endet. Crésus Lohnbuchhaltung berechnet dann ausgehend von diesen Daten automatisch die verschiedenen Taggelder. Andernfalls markieren Sie einfach diese Option und Sie können ohne Präzisierung der entsprechenden Daten für die Taggelder direkt Beträge eingeben.

In den Feldern Anfangsdatum Unfall/Krankheit/Militär/Datum der Niederkunft können Sie den Beginn der Erwerbsunfähigkeit eingeben. Wird in diesen Feldern ein Datum eingegeben, erscheinen weitere Felder, in denen Sie die zusätzlichen Informationen erfassen können.

In den Feldern Enddatum Unfall/Krankheit/Militär/Datum der Arbeitswiederaufnahme geben Sie ein, bis wann die Erwerbsunfähigkeit dauert. Wird in diesen Feldern ein Datum eingegeben, berechnet Crésus Lohnbuchhaltung die gesamte Anzahl Tage der Arbeitsunterbrechung. Erfolgt die Wiederaufnahme der Arbeit nicht vor Ende Monat, können Sie dieses Feld leer lassen. In diesem Fall wird die Arbeitsunterbrechung automatisch auf den folgenden Monat übertragen. Sie können auch ein Datum eingeben, das in einer der nachfolgenden Perioden liegt. In diesem Fall werden die entsprechenden Felder für die Löhne der nachfolgenden Perioden automatisch ausgefüllt.

Erwerbsunfähigkeit in Prozent: Bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit geben Sie hier den entsprechenden Prozentsatz an.

In den Feldern Anfangsdatum/Folgedatum Unfall/Krankheit (2) können die Daten einer zweiten Abwesenheit im Monat angegeben werden. Sie dienen auch der Erfassung eines Datums, ab dem sich der Prozentsatz der Erwerbsunfähigkeit ändert, z. B. bei einer teilzeitlichen Arbeitswiederaufnahme.

Hinweis Sie können Abwesenheitsdaten eingeben, die in keinem Zusammenhang mit der laufenden Lohnperiode stehen, um einen Fall nachträglich zu bearbeiten.

Jede Taggeldart kann in derselben Lohnperiode einen zweiten Wert annehmen, um zwei krankheits- oder unfallbedingte Abwesenheiten oder den Übergang zu einem anderen Prozentsatz für denselben Abwesenheitsfall zu bearbeiten.

Ändert sich der Prozentsatz der Abwesenheit eines Angestellten, ist unter Fortsetzung des Falls das Anfangsdatum des geänderten Satzes anzugeben. Verwenden Sie für die Festsetzung des Änderungsdatums das Feld Anfangsdatum/Folgedatum.

Im folgenden Beispiel ist der Angestellte ab dem 1. Februar zu 100 % abwesend. Ab dem 11. Februar arbeitet er wieder zu 75 % und seine Abwesenheit endet am 15. Februar.

Es handelt sich um eine einzige Abwesenheit, deren Bedingungen sich ändern: Die ersten Tage werden deshalb nur einmal gezählt.

Hinweis Wir haben unter Enddatum Unfall den 10.02.2012 nicht eingegeben und uns auf die Eingabe des 11.02.2012 unter Folgedatum Unfall beschränkt. Das Datum 10.02.2012 wurde von Crésus berechnet.

Die Lohneinbusse beträgt 10 Tage zu 100 % und 5 Tage zu 25 %, d. h. insgesamt 11.25 Tage.

Die mit (2) gekennzeichneten Felder ermöglichen auch die Bearbeitung von zwei verschiedenen krankheits- oder unfallbedingten Abwesenheiten im gleichen Monat. Um zwei Abwesenheiten zu bearbeiten, geben Sie das Enddatum des ersten Falles ein. Der zweite Fall wird unter Neuer Fall bearbeitet: Verwenden Sie das Feld Anfangsdatum/Folgedatum, um das Anfangsdatum des zweiten Falles anzugeben.

Hier sind die beiden Abwesenheiten getrennte Fälle, nämlich vom 1. bis 10. Februar und vom 21. bis 25. Februar. Beide weisen erste Tage und Folgetage auf.

Die 12.5 Tage unter (-)Lohneinbusse entsprechen der Gesamtzahl der Fehltage, nämlich 10 Tage zu 100 % und 5 Tage zu 50 %.

Hinweis Verlängert sich ein zweiter Abwesenheitsfall oder die Fortsetzung einer Abwesenheit bis zum folgenden Monat, werden die Daten und Taggelder in den Feldern bearbeitet, die nicht mit (2) gekennzeichnet sind. Die mit (2) gekennzeichneten Felder werden ausgeblendet.

Crésus kennt im Prinzip die Anzahl in einem Fall schon bearbeiteter Tage, aber Sie können diese Anzahl Tage auch von Hand eingeben.

Handelt es sich bei einem Fall um einen Rückfall im Zusammenhang mit einem früheren Unfall, gehen wahrscheinlich keine ersten Tage zulasten des Unternehmens. Dann müssen Sie die ersten Tage auf 0 setzen.

Bei Mutterschaft berücksichtigt Crésus den in der Registerkarte Einkünfte des Befehls Unternehmen – Koeffizienten (§ 16.4.4) angegebenen maximalen Anspruch auf Mutterschafts-Taggeld. Das Taggeld der Mutterschaftsentschädigung ist bei den Daten des Angestellten in der Registerkarte Zulagen / Abzüge anzugeben.

Der Gesamtbetrag der Lohneinbusse wird im Feld (-)Lohneinbusse eingetragen. Er kann auch auf (-)Lohneinbusse und (-)Korrektur für Leistungen Dritter verteilt werden. In diesem Fall entspricht die Korrektur für Leistungen Dritter dem Total der ausgerichteten Taggelder und die Lohneinbusse ihrem tatsächlichen Betrag (die Versicherung deckt oft nur 80 % des Lohnes).

Die Korrektur für Leistungen Dritter kann automatisiert werden: Verwenden Sie den Befehl Unternehmen – Felder definieren und markieren Sie für die entsprechenden Taggelder die Option (-)Korrektur für Leistungen Dritter. Markieren Sie auch Total brutto, AHV-, UVG- und BVG-Basis, Quellensteuer-Basis, Basis Krankenkasse und Basis 13. Monatslohn des Feldes (-)Korrektur für Leistungen Dritter (§ 16.5.4), sodass der Betrag der Korrektur von diesen Basen abgezogen wird. So wird jedes Taggeld automatisch in Korrektur für Leistungen Dritter und die tatsächliche Lohneinbusse in Lohneinbusse übertragen.

Ist die Lohneinbusse (von der Versicherung nicht gedeckter Restbetrag für die Folgetage) versichert, können Sie das Feld Unfall- Zusatz-Taggeld oder Kranken-Zusatz-Taggeld verwenden.

Hinweis Bei Angestellten im Monatslohn kann die Lohneinbusse automatisch in Unfall-Zusatz-Taggeld oder Kranken-Zusatz-Taggeld übertragen werden, wenn die Option Lohneinbusse ausgeglichen im Datensatz des Angestellten aktiviert ist (§ 0).

Bei Angestellten im Tageslohn wird die Lohneinbusse nicht angezeigt. Der entsprechende Betrag wird jedoch automatisch Unfall-Zusatz-Taggeld oder Kranken-Zusatz-Taggeld zugeordnet, wenn die Option Lohneinbusse ausgeglichen im Datensatz des Angestellten aktiviert ist (§ 0).

Bei Angestellten im Stundenlohn wird dieser Übertrag automatisch deaktiviert.

03 November 2017