Quellensteuer: Übermittlung einer rückwirkenden Korrektur

Beim Öffnen einer Lohnbuchhaltungsdatei zeigt Crésus Lohnbuchhaltung allenfalls folgende Meldung an:

Dieses Banner erscheint automatisch, wenn Crésus im Jahr 2022 Meldungen zu 2021 feststellt.

Diese Meldungen müssen in den folgenden Fällen berichtigt werden:

  • Wenn die Datei 2022 eröffnet wurde, bevor das Vorjahr abgeschlossen wurde.
    Die Dezemberdaten fehlen in diesem Fall für eine vollständige Berechnung der rückwirkenden Korrekturen.
  • Wenn die 2022 vorgenommenen Änderungen sich auf das Vorjahr auswirken.
    Die Daten für 2021 sind dann entsprechend anzupassen.
  • Wenn Crésus zu Jahresbeginn einen falschen Quellensteuercode verwendet hat.
    Wir haben die Berechnung der rückwirkenden Korrekturen verbessert und beziehen nun auch das Vorjahr mit ein. Leider konnte ein Fehler in den ersten Versionen 14.9 von Crésus Lohnbuchhaltung dazu führen, dass bei der rückwirkenden Berechnung der Abzüge für 2021 fälschlicherweise ein Quellensteuercode für das Jahr 2022 verwendet wurde.

Wie kann gewährleistet werden, dass die rückwirkenden Korrekturen vollständig berechnet werden?

Wenn Sie sich vergewissern wollen, ob die für die Berechnung der rückwirkenden Korrekturen verwendeten Daten auf dem neusten Stand sind, empfehlen wir Ihnen, die Dateien für 2022 und 2021 zu synchronisieren:

  1. Wechseln Sie in den Verwaltermodus (Befehl Optionen > Verwaltermodus).
  2. Menü Unternehmen > Vom Vorjahr übernehmen aus.
  3. Verwenden Sie die Schaltfläche Durchsuchen, um die Datei des Vorjahres auszuwählen.
  4. Entfernen Sie Mitarbeitende, die das Unternehmen verlassen haben und die Sie nicht für das laufende Jahr übernehmen wollen, aus der Auswahl.
  5. Aktivieren Sie ausschliesslich die Option Zustand vom Vorjahr übernehmen.
  6. Bestätigen Sie mit OK.

    Mit dieser Funktion werden die Lohndaten von 2021 in den Verlauf der Datei für 2022 importiert. Crésus kann so die Überprüfungen anhand der berechneten und im Jahr 2021 effektiv übermittelten Daten vornehmen.

  7. Sie können nun zwischen zwei Optionen wählen:
    1. Die letzten Löhne neu erstellen:
      1. Entsperren Sie die Löhne von Mitarbeitenden, die der Quellensteuer unterstehen, und berechnen Sie sie neu.

        Die Änderungen werden beim Öffnen jedes Lohns angezeigt, wenn die neusten Daten des/der Angestellten verwendet werden. Prüfen Sie die vorgeschlagenen Änderungen, die sich auch auf andere Werte als die Quellensteuer auswirken könnten.

      2. Wechseln Sie zur Swissdec-Schnittstelle.
      3. Klicken Sie vor der letzten Übermittlung auf das Symbol Ersetzen.
    2. Berechnen Sie den nächsten Lohn:
      Die rückwirkende Korrektur wird mit der nächsten Übermittlung gemeldet.

Überprüfung

Die Modellvorlage 6.9: Überblick über die Swissdec-Meldungen zeigt die Details der Swissdec-Übermittlungen an.

Insbesondere lassen sich folgende Angaben entnehmen:

  • Inhalt der nächsten Meldung: Nächste Meldung für März 2022.
  • Verlauf der vorherigen Meldungen: Meldung von …

Sollte die Meldung eine rückwirkende Korrektur umfassen, werden die Beträge der vorherigen Meldung auf der rechten Seite des Dokuments aufgeführt:

In diesem Fall wurde der Quellensteuercode im Februar von C2N in C3N geändert, rückwirkend per 1. November 2021. Dadurch werden die für November und Dezember 2021 bereits gemachten Abzüge zurückerstattet und der Abzug für Januar 2022 wird angepasst und sinkt von 184.65 auf 84.75. Der Abzug für Februar 2022 muss im März nicht mehr korrigiert werden.

Da der März-Lohn noch nicht berechnet wurde, beträgt die nächste Meldung 0.00.

 

24 März 2022