Quellensteuer – Bezugsprovision

Ab der Version 14.4.009 der Crésus Lohnbuchhaltung wird der Anteil des Arbeitgebers an Bezugsprovision standardmässig berechnet und gebucht.

Dieser Betrag wird unter Berücksichtigung des für den jeweiligen Kanton geltenden Satz unter Unternehmen > Quellensteuer berechnet. Wenn die Daten über Swissdec übermittelt werden, wird automatisch der Satz bei elektronischer Übermittlung angewendet.

Wenn dieser Betrag nicht verbucht werden soll :

  • Wechseln Sie in den Verwaltermodus (Optionen > Verwaltermodus)
  • Menü Unternehmen > Verbuchung
  • Verwenden Sie den Filter, um nach dem Begriff Provision zu suchen
  • Wählen Sie das  korrekte Feld aus
  • Löschen Sie die Konten im Soll und Haben oder ersetzen Sie die Konteneinträge durch einen Bindestrich (Minuszeichen).

Der Betrag dieser Position kann von dem von Swissdec errechneten Betrag abweichen. Crésus Lohnbuchhaltung berechnet auf jedem Mitarbeitenden die Bezugsprovision, während Swissdec die Berechnung auf der Gesamtsumme der in abzug gebrachten Steuer vornimmt. Es können Rundungsdifferenzen entstehen.

02 September 2021