Meine Bank hat mir eine QR-IBAN zur Verfügung gestellt, was soll ich tun?

Die QR-Rechnung wird ab dem 30. Juni 2020 eingeführt, um die traditionellen Einzahlungsscheine schrittweise zu ersetzen.

Die Banken informieren nach und nach Ihre Kunden und stellen die ersten QR-IBANs zur Verfügung. Die QR-IBAN hat das gleiche Format wie eine Standard-IBAN (Format CHxx 3xxx xxxx xxxx xxxx x) und wird ausschliesslich für das Ausstellen von QR-Rechnungen verwendet.

Sie wird bei der Ausstellung von QR-Rechnungen die ESR-Teilnehmernummer (1) (Format 01-xxxxxx-x) ersetzen.

Mitgliedsnummer und Referenznummer

 

Es gibt keine allgemeingültige Regel, um von einer ESR-Teilnehmernummer zu einer ESR-IBAN zu gelangen. Jede Bank wendet ihre eigene Logik an. Einige Banken weisen jedem IBAN-Konto einen ESR-IBAN-QR zu, andere wiederum so viele, wie es ESR-Beziehungen gab.

Es wird jedoch empfohlen, beim Wechsel von ESR- zur QR-Rechnung die gleichen Regeln für die Erstellung von Referenznummern beizubehalten. Insbesondere wird die Beibehaltung der gleichen 6-stelligen BESR-ID (Vertragsnummer und feststehender Teil am Anfang der Teilnehmernummer) (2) möglich auftretende Probleme bei der Zuweisung von Zahlungen während der Übergangsphase minimieren.

Was müssen Sie konkret in Crésus Faktura berücksichtigen?

Beachten Sie bitte auch unseren Artikel Wechseln Sie zur QR-Rechnung mit Crésus Faktura für weitere Informationen.

28 Juni 2020