Verwaltung BVG

Folgende Zahlen gelten seit Januar 2021 für die berufliche Vorsorge:

  • BVG-Beiträge sind für alle AHV-Löhne über 21 510.00 Franken pro Jahr (minimaler Lohn) zu entrichten.
  • Der BVG-pflichtige AHV-Lohn ist auf 86 040.00 Franken pro Jahr plafoniert (maximaler Lohn).
  • Der BVG-pflichtige Betrag ergibt sich, indem 25 095.00 Franken (Koordinationsabzug) vom Lohnbetrag abgezogen werden. Der massgebliche Lohn, der daraus resultiert, wird koordinierter Lohn genannt.
  • Der koordinierte Lohn darf nicht unter 3585.00 Franken pro Jahr liegen (minimaler koordinierter Lohn).

Beispiel:

  • Bruttojahreslohn 36 000.00
  • Koordinierter Lohn: 36 000.00 – 25 095.00 = 10 905.00
  • Jahresbruttolohn: 120 000.00
  • BVG-pflichtiger Lohn: 86 040.00
  • Koordinierter Lohn: 86 040.00 – 25 095.00 = 60 945.00
  • Jahresbruttolohn: 21 600.00
  • Koordinierter Lohn: 21 600.00 – 25 095.00 = –3495.00, angehoben auf 3585.00
  • Jahresbruttolohn: 18 000.00
  • Nicht BVG-pflichtig, da unter 21 510.00

Verwenden Sie den Befehl Unternehmen > Versicherungen, um die Angaben für das BVG zu erfassen, und wechseln Sie zur Registerkarte BVG.

Wenn Sie nur BVG-Festbeträge verarbeiten, brauchen Sie die Angaben der Altersklassen nicht einzugeben. Sie müssen aber trotzdem einen Versicherer erfassen, damit Sie die Listen und Abrechnungen erstellen können.

Ausser wenn Ihre Pensionskasse besondere Bedingungen anwendet, sind folgende Werte für die BVG-Einstellungen zu verwenden:

  • BVG-pflichtig ab: 21 510.00
  • Koordinationsabzug: 25 095.00
  • Bis zum Maximum von: 86 040.00
  • Maximaler koordinierter Lohn: 60 945.00
  • Minimaler koordinierter Lohn: 3585.00

Angaben pro Monat:

  • BVG-pflichtig ab: 1792.50
  • Koordinationsabzug: 2091.25
  • Bis zum Maximum von: 7170.00
  • Maximaler koordinierter Lohn: 5078.75
  • Minimaler koordinierter Lohn: 298.75

 

Altersklassen und Wechsel einer Klasse

Angestellte müssen BVG-Anträge entrichten ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie das Höchstalter erreichen, in der Regel das ordentliche Rentenalter (einige Pensionskassen geben ein höheres Höchstalter vor).

Das Höchstalter ist für Männer und Frauen in den entsprechenden Feldern separat zu erfassen.

Eine Definition für die berufliche Vorsorge umfasst normalerweise fünf Altersklassen. Bei der Erstellung jeder Klasse ist daher das «Beginnalter» der Altersklasse anzugeben.

Die letzte Klasse umfasst die Angestellten bis zum oben festgelegten Höchstalter.

Beim Beitragssatz für jede Altersklasse werden der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteil für Männer und Frauen separat erfasst.

Zu Beginn jedes Jahres wechseln die Angestellten automatisch in die Altersklasse, die dem Alter entspricht, das sie während des Jahres erreichen.

Die BVG-Situation eines/einer Angestellten präzisieren

In der Registerkarte Versicherungen der Daten des/der Angestellten wählen Sie in der Drop-down-Liste die betreffende Versicherungspolice aus.

 

Wenn Sie im Feld «BVG-Festbetrag» einen Wert eingeben, wird dieser Wert verwendet, unabhängig vom Satz für die Altersklasse sowie vom Geschlecht des/der Angestellten.

Im folgenden Beispiel beträgt der Abzug 125 Franken für den Arbeitnehmeranteil und 175 Franken für den Arbeitgeberanteil.

Bezieht der Angestellte keinen Lohn für einen ganzen Monat, werden diese Beiträge pro rata zur Lohnperiode erhoben. So gibt es keinen Abzug, wenn Sie den 13. Monatslohn in einer Periode mit der Dauer null auszahlen.

26 September 2021