Crésus Lohnbuchhaltung

31.4.1Kantonsspezifische Einstellungen

Es gibt zwei Methoden zur Bestimmung des Steuersatzes:
Steuersatz auf Monatsbasis: Der Steuersatz berücksichtigt nur den Lohn des laufenden Monats, zum Jahresende erfolgt keine Korrekturberechnung. Im Kanton Neuenburg wird die Quellensteuer etwa auf diese Weise berechnet.
Steuersatz auf Jahresbasis: Der Steuersatz wird ermittelt, indem der Lohn auf ein Jahr hochgerechnet wird. Schwankt der Lohn von einem Monat zum nächsten, legt Crésus einen durchschnittlichen Satz und den kumulierten geschuldeten Steuerbetrag am Ende des laufenden Monats fest und zieht die einbehaltenen Steuern der vorhergehenden Monate ab. So ergibt sich ein Korrekturbetrag, der die vorherigen Monate berücksichtigt. Auf diese Art und Weise entspricht der Gesamtbetrag der Quellensteuer immer dem auf das Jahr hochgerechneten Betrag am Monatsende. Diese Hochrechnung erfolgt jeden Monat. Im Kanton Waadt wird diese Methode beispielsweise angewandt.

Über den Befehl Unternehmen > Quellensteuer wird die Liste der Kantone angezeigt.

  • Adresse des Steueramtes:
    Diese Angaben sind rein informativ, Änderungen vorbehalten.
    Korrigieren Sie bei Bedarf die Adresse der Steuerbehörden der Kantone, mit denen Sie zu tun haben.
  • Steuernummer:
    Nummer, unter der das Unternehmen bei der Steuerbehörde des Kantons eingetragen ist. Diese Nummer ist für die Übermittlung der monatlichen Quellensteuerabrechnung erforderlich. Die Übermittlung über Swissdec funktioniert nur unter Angabe dieser Nummer.
  • Der Bezugsprovisionssatz wird verwendet, um die Quellensteuerabrechnungen für die einzelnen Kantone zu erstellen.
    Wird die Übermittlung über Swissdec für die Quellensteuer aktiviert (§ Crésus Lohnbuchhaltung), wird standardmässig der elektronische Satz verwendet. Sonst wird als Standard der Satz für die Übermittlung auf Papier verwendet, aber die Verwendung des elektronischen Satzes erzwungen werden.
  • Satz auf Monatsbasis / Satz auf Jahresbasis: Die Methode zur Ermittlung des Steuersatzes wird in den Tabellen, die von den kantonalen Steuerbehörden bereitgestellt werden, vorgegeben und kann nicht geändert werden.
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