31.3.1Die üblichen Steuertarife
- Steuertarif A – alleinstehende Person: alleinstehende oder getrennte Person, die mit keiner anderen Person den Haushalt teilt.
- Steuertarif B – alleinverdienende verheiratete Person: Ehepaar, das in einem gemeinsamen Haushalt lebt, nur ein Ehepartner ist berufstätig.
- Steuertarif C – doppelverdienende verheiratete Person: Ehepaar, das in einem gemeinsamen Haushalt lebt, beide Ehepartner sind berufstätig.
- Steuertarif H – alleinstehende Person mit Kindern zusammenlebend: alleinstehende Person, die mit Kindern oder hilfsbedürftigen Personen zusammenlebt, für deren Unterhalt sie hauptsächlich verantwortlich ist.
Hinweis: Die Quellensteuerverordnung stellt die eingetragene Partnerschaft der Ehe gleich.