Crésus Lohnbuchhaltung

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  1. 0 - Inhalt
  2. 1 - Einleitung
  3. 2 - Arbeitsumgebung
  4. 3 - Öffnen/Wiederherstellen
  5. 4 - Menü Personal
  6. 5 - Felder definieren
  7. 6 - Zugriffe definieren
  8. 7 - Verbuchung für die Finanzbuchhaltung
  9. 8 - Abteilung
  10. 9 - Zahlperioden
  11. 10 - Feiertage
  12. 11 - Vom Vorjahr übernehmen
  13. 12 - Passwörter
  14. 13 - Spion
  15. 14 - Menü Optionen
  16. 15 - Weitere Funktionen
  17. 16 - Elektronische Zahlungen (ISO-20022-Dateien)
  18. 17 - Löhne verbuchen
  19. 18 - Der Verbuchungsmechanismus Crésus Synchro
  20. 19 - Wechsel zum nächsten Jahr
  21. 20 - Anwendungsbeispiele
  22. 21 - Felder
  23. 22 - Crésus Partout
  24. 23 - Dokumente per E-Mail verschicken
  25. 24 - PDF-Dokumente erstellen
  26. 25 - CSV-Export
  27. 26 - Einstellungen für die Eingabe vornehmen
  28. 27 - Verwaltung der Vorlagen
  29. 28 - Maske Druckmodus
  30. 29 - Vorlagen zeichnen
  31. 30 - Der Formeleditor
  32. 31 - Berechnung der Quellensteuer
    1. 31.1 - Grundsatz
    2. 31.2 - Besteuerungskanton und -gemeinde
    3. 31.3 - Die Steuertarife
    4. 31.4 - Die Berechnung der Quellensteuer
    5. 31.5 - Methoden zur Bestimmung des Steuersatzes
      1. 31.5.1 - Monatssatz
      2. 31.5.2 - Jahressatz
      3. 31.5.3 - Anhand des Beschäftigungsgrads ermittelter Satz
      4. 31.5.4 - Tatsächlicher auf die Arbeitsperiode umgerechneter Satz
      5. 31.5.5 - Der Lohn wird nicht einmal pro Monat ausgerichtet
    6. 31.6 - Änderungen der Situation
    7. 31.7 - Quellensteuerabrechnungen
    8. 31.8 - Besteuerung von Grenzgängern
  33. 32 - Vorlagen für ISO-Zahlungen
  34. 33 - Lohngleichheitsanalyse mit Crésus und Logib
  35. 34 - Erweiterungen von Crésus Lohnbuchhaltung
  36. 35 - Speichern/Sichern
  37. 36 - Wiederherstellung
  38. 37 - Registerkarte Speziell
  39. 38 - Registerkarte MEROBA
  40. 39 - Übermittlungen über Swissdec
  41. 40 - Negative AHV-Beträge

31.5.5Der Lohn wird nicht einmal pro Monat ausgerichtet

Wird der Lohn nicht – wie üblich – einmal pro Monat ausgezahlt, muss der Steuersatz auf der Basis des Stundenlohns und nicht anhand des effektiven Lohns berechnet werden.

Wählen Sie in der Registerkarte Quellensteuer in den Daten des/der Angestellten unter Lohnauszahlungsperiode den richtigen Modus aus:

Unabhängig von der Anzahl ausbezahlter Stunden wird der massgebliche Monatslohn immer wie folgt berechnet:

Basisstundenlohn × 180

Der Steuersatz ist invariabel.

Etwa für einen Stundenlohn von 25.–:

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