31.5.5Der Lohn wird nicht einmal pro Monat ausgerichtet
Wird der Lohn nicht – wie üblich – einmal pro Monat ausgezahlt, muss der Steuersatz auf der Basis des Stundenlohns und nicht anhand des effektiven Lohns berechnet werden.
Wählen Sie in der Registerkarte Quellensteuer in den Daten des/der Angestellten unter Lohnauszahlungsperiode den richtigen Modus aus:
Unabhängig von der Anzahl ausbezahlter Stunden wird der massgebliche Monatslohn immer wie folgt berechnet:
Basisstundenlohn × 180
Der Steuersatz ist invariabel.
Etwa für einen Stundenlohn von 25.–: