31.3.2Besondere Steuertarife
- Steuertarif E – vereinfachte Abrechnung (wird nur von den Ausgleichskassen verwendet).
- Steuertarif F – Grenzgänger Italien, verheiratet, doppelverdienend: in Italien wohnhafter Angestellter, dessen Ehepartner eine Erwerbstätigkeit ausserhalb der Schweiz ausübt.
- Steuertarif G – Ersatzeinkünfte erzielt (werden nicht über den Arbeitgeber ausgerichtet).
- Steuertarife I, J, K – gilt für Vorsorgeleistungen.
- Steuertarif L – Grenzgänger Deutschland alleinstehend: in Deutschland wohnhafter alleinstehender Angestellter, gemäss den Bedingungen des Steuertarifs A.
- Steuertarif M – Grenzgänger Deutschland verheiratet alleinverdienend: in Deutschland wohnhafter verheirateter Angestellter mit einem einzigen Einkommen, gemäss den Bedingungen des Steuertarifs B.
- Steuertarif N – Grenzgänger Deutschland verheiratet doppelverdienend: in Deutschland wohnhafter verheirateter Angestellter, beide Ehepartner sind erwerbstätig, gemäss den Bedingungen des Steuertarifs C.
- Steuertarif P – Grenzgänger Deutschland alleinstehend mit Kindern zusammenlebend: in Deutschland wohnhafter Angestellter, der mit einer unterhaltsberechtigten Person zusammenlebt, gemäss den Bedingungen des Steuertarifs H.
- Steuertarif Q – Grenzgänger Deutschland, Ersatzeinkünfte: in Deutschland wohnhafter Angestellter, der eine Nebenbeschäftigung ausübt (Nebeneinkommen), gemäss den Bedingungen des Steuertarifs G.