Crésus Lohnbuchhaltung

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16.5.6Registerkarte BVG

Die zweite Säule soll die AHV-Altersrente ergänzen. Daher wird die Prämie nicht gestützt auf die AHV-Basis berechnet, sondern auf einen Betrag, der allgemein koordinierter Lohn genannt wird.

Die meisten Kassen kommunizieren den Betrag der zu erhebenden Prämien auf der Basis eines ungefähren Jahreslohnes, der zu Beginn des Jahres gemeldet wird. Die zu erhebende fixe Prämie wird direkt in der Registerkarte Kassen der Daten des/der Angestellten erfasst. In diesem Fall müssen die Felder zur Berechnung des koordinierten Lohnes nicht ausgefüllt werden.

Wenn die Kasse die Beitragssätze mitteilt, ist der koordinierte Lohn anzugeben. Dabei handelt es sich um den Betrag, von dem der Beitrag abgezogen wird.

Den koordinierten Lohn definieren

Die BVG-Prämie wird nur auf dem koordinierten Lohn erhoben. Der versicherte AHV-Lohn ist der Anteil des Lohns, der sich zwischen einer Untergrenze und einem Höchstbetrag befindet. Der koordinierte Lohn berechnet sich, indem der Koordinationsabzug vom BVG-pflichtigen Lohn abgezogen wird.

Liegt der berechnete Betrag unterhalb des minimalen koordinierten Lohns, wird die Prämie auf dem minimalen koordinierten Lohn berechnet.

  • Pflichtig ab: Untergrenze für die BVG-Pflicht
  • Bis zum Maximum von: Obergrenze für den BVG-pflichtigen Betrag
  • Koordinationsabzug: Betrag, der vom BVG-pflichtigen Betrag abzuziehen ist
  • Minimaler koordinierter Lohn: Mindestbetrag für die BVG-Pflicht
  • Maximalalter Mann/Frau: Höchstalter für die Beitragspflicht

Die obigen Beträge sind die vom Bund für 2019 vorgegebenen Beträge.

Altersgruppen

Die BVG-Prämie wird bei allen Mitarbeitenden erhoben, in der Regel ab dem 18. Altersjahr und bis zum Rentenalter.

Wenn ein neuer Code erstellt wird, muss das Höchstalter erfasst werden, ab dem keine Beiträge mehr erhoben werden, grundsätzlich ab dem Rentenalter.

Crésus schlägt standardmässig eine erste Altersgruppe mit Anfangsalter 18 vor.

Anschliessend werden mit Neue Altersklasse vier Altersgruppen hinzugefügt: 25 bis 34 Jahre, 35 bis 44 Jahre, 45 bis 54 Jahre, 55 Jahre bis zum Rentenalter. Anzugeben ist jeweils nur das Anfangsalter der Gruppe.

Zu Jahresbeginn wird der Angestellte automatisch der entsprechenden Altersgruppe zugewiesen.

Sätze

Für jede Altersgruppe werden die Sätze für den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil angegeben.

Personen unter 25 bezahlen keine Vorsorgebeiträge, sondern nur eine Risikoprämie, weshalb ihr Satz sehr tief ist.

Für 2021 betragen die vom Bund festgelegten Mindestsätze:

Altersgruppe Taux
25–34 Jahre 7 %
35–44 Jahre 10 %
45–54 Jahre 15 %
55–65 (64) Jahre 18 %

Der Arbeitgeberanteil muss mindestens dem Arbeitnehmeranteil entsprechen.

Es kann vorkommen, dass eine Kasse nicht alle fünf Altersgruppen benutzt oder den koordinierten Lohn nicht wie oben angegeben berechnet und etwa einen identischen Satz für alle Angestellten verwendet, ab dem ersten Franken des BVG-pflichtigen Lohns. Einige Kassen verwenden eine sechste Altersgruppe für die Angestellten, die über das Rentenalter hinaus weiterarbeiten.

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