Crésus Lohnbuchhaltung

32.7Quellensteuerabrechnungen

Ist ein Angestellter der Quellensteuer unterstellt, muss der Lohn jeden Monat erstellt werden, auch wenn er keinen Lohn bezieht.

Crésus Lohnbuchhaltung bietet für die Quellensteuer mehrere Abrechnungen an. Sie finden Sie auf der Druckmaske in der Registerkarte Vorlagen. Sie sind unter Ziffer 6 zusammengefasst.

Wegen der Einführung der Datenübermittlung über Swissdec werden die Zusammenfassungen nicht mehr an die Steuerbehörden übermittelt, sondern dienen als Beleg für die Quellensteuer. Wir führen also keine Listen mehr, die gemäss den Vorgaben der verschiedenen Kantone formatiert sind. Nutzen Sie vorzugsweise die Listen alle Kantone, die ein Dokument pro Kanton erstellen. Es stehen monatliche, vierteljährliche, gruppierte oder detaillierte oder jährliche Zusammenfassungen zur Auswahl.

Die monatliche Abrechnung mit Korrekturen weist die Werte des Monats sowie rückwirkende Korrekturen aus. Dabei handelt es sich um den Betrag der Korrekturen im Zusammenhang mit der Annualisierung der Quellensteuer oder einer Änderung der Situation von Angestellten, der für den laufenden Monat berechnet wurde, unter Berücksichtigung der bereits in den vorhergehenden Monaten angewandten Korrekturen (§32.4.4 Berechnung der Korrektur und §32.5.2 Jahressatz).

Die persönliche Abrechnung führt alle quellensteuerpflichtigen Beträge auf und gibt an, ob es sich um einen ordentlichen oder einen ausserordentlichen Betrag handelt (§32.1 Grundsatz). Ausserdem wird die angewandte Berechnungsmethode angegeben (§32.5 Methoden zur Bestimmung des Steuersatzes). Ebenfalls ausgewiesen werden die monatlichen Steuersätze und der endgültige Jahressatz, der aus den durch die Annualisierung erfolgten Korrekturen resultiert.

Die Vorlage 3-9: Namenliste der Grenzgänger (Frankreich) erstellt eine Liste mit den Angestellten, die dem Grenzgängerbesteuerungsabkommen unterstehen. Es handelt sich um die Angestellten mit dem Quellensteuercode Sondervereinbarung mit Frankreich.

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