4.13.16Geschäftswagen
Der Wert des Geschäftswagens wird in der Registerkarte Lohnausweis in den Daten des/der Angestellten angegeben. Seit 2016 umfasst der Wert auch die Sonderausstattung.
Der Anteil Aussendienst muss auf dem Lohnausweis ebenfalls unter der Ziffer 15 Bemerkungen auf dem Lohnausweis ausgewiesen werden. Erfassen Sie die Angaben in der Registerkarte Lohnausweis in den Daten des/der Angestellten:
Der Lohnausweis enthält nun folgende Bemerkung:
Weitere Angaben finden Sie in der Mitteilung der ESTV vom 15. Juli 2016.
Führt die jährliche genaue Bestimmung dieses Anteils für den Arbeitgeber zu einem übermässigen administrativen Aufwand, kann er die von der ESTV festgelegten Pauschalen verwenden.