3.7.2Ehepartner/-in
Diese Registerkarte wird nicht angezeigt, wenn Sie als Zivilstand des/der Angestellten Ledig ausgewählt haben.
Diese Registerkarte betrifft die Angaben zum Ehepartner bzw. zur Ehepartnerin des/der betreffenden Angestellten. Diese Angaben sind für Angestellte, die der Quellensteuer unterstellt sind, obligatorisch: Bei der Swissdec-Übermittlung werden diese Daten von der kantonalen Steuerverwaltung geprüft, und falls sie fehlen oder fehlerhaft sind, kann die Übermittlung abgelehnt werden.