Crésus Lohnbuchhaltung

32.3.1Die üblichen Steuertarife

  • Steuertarif A – alleinstehende Person: alleinstehende oder getrennte Person, die mit keiner anderen Person den Haushalt teilt.
  • Steuertarif B – alleinverdienende verheiratete Person: Ehepaar, das in einem gemeinsamen Haushalt lebt, nur ein Ehepartner ist berufstätig.
  • Steuertarif C – doppelverdienende verheiratete Person: Ehepaar, das in einem gemeinsamen Haushalt lebt, beide Ehepartner sind berufstätig.
  • Steuertarif H – alleinstehende Person mit Kindern zusammenlebend: alleinstehende Person, die mit Kindern oder hilfsbedürftigen Personen zusammenlebt, für deren Unterhalt sie hauptsächlich verantwortlich ist.

Hinweis: Die Quellensteuerverordnung stellt die eingetragene Partnerschaft der Ehe gleich.

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