Crésus Finanzbuchhaltung

2.2Installation der Software

Die Installationsanleitung finden Sie hier.

Ist Crésus Finanzbuchhaltung bereits auf Ihrem Computer installiert, können Sie mit §2.3 Softwareupdate dieses Handbuchs fortfahren.

Die Installation der Software erfordert für jeden Arbeitsplatz eine Lizenz. Wenn Sie die Software auf mehreren Computern nutzen möchten, erhalten Sie zu vorteilhaften Bedingungen zusätzliche Lizenzen. Bei der Installation der Software wird die an die Lizenz geknüpfte Identifikationsnummer verlangt. Diese Nummer ist einmalig und persönlich. Bitte lesen Sie dazu unsere allgemeinen Bedingungen.

Nach der Installation und der Aktivierung steht der volle Funktionsumfang der Software zur Verfügung. Wenn Sie eine Vollversion der Software gekauft haben, sind Sie nach der Erstinstallation während drei Monaten zur Aktualisierung berechtigt. Danach sind die Aktualisierungen kostenpflichtig. Weitere Informationen auf www.cresus.ch.

Beim Erwerb von Erweiterungen sind deren Identifikationsnummern von der Hauptlizenz abhängig. Bitte bewahren Sie die erhaltenen Lizenzen für den Fall auf, dass Sie die Software später neu installieren wollen.

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