Damit die Crésus Lohnbuchhaltung keine KAE-Zuschläge im Monatslohn berücksichtigt, muss die Anzahl der zu leistenden Stunden die in der Lohnart KA-B1: Anzahl Stunden insgesamt für KA-Periode und in der Lohnart KA-B2: Anzahl Feiertagsstunden für KA-Periode, Null sein. Die Gesamtzahl der bezahlten Stunden wird dann in den regulären Lohnarten – Stundenlohn, Monatslohn usw. verarbeitet.
Es ist möglich die Anzahl der zu leistenden Stunden bei der Eingabe jedes Lohnes zu korrigieren, aber es ist natürlich besser, die Daten vorher anzupassen :
Wenn der KAE-Anspruch für die ganze Firma geltend gemacht werden kann, ändern Sie die Lohnart KA-B1 unter Unternehmen > Koeffizienten > Kurzarbeitsentschädigungen (KAE).
Dies sind monatliche Werte : um sie zu ändern, klicken Sie auf die Bezeichnung und ändern Sie den Wert monatlich :
Verfahren Sie in gleicher Weise mit der Lohnart KA-B2: Anzahl Feiertagsstunden für KA-Periode.
Wenn es für bestimmte Mitarbeiter Ausnahmen gibt, ändern Sie die Lohnarten KA-B1 und KA-B2 auf der Registerkarte Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) in den Mitarbeiterdaten. Die betroffenen Mitarbeiter sind nicht mehr berechtigt und müssen von der Abrechnung ausgeschlossen werden :
Ändern Sie die Lohnart Abrechnung KA COVID-19 in den Mitarbeiterdaten im Register Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) :
30 April 2021