Seit 2014 sind die Codes für die ganze Schweiz standardisiert (nicht aber die Tarife).
Die Codes setzen sich aus 3 Teilen zusammen:
- Der erste Teil ist ein Buchstabe, der die Kategorie angibt (A, B, C, …).
- Der zweite Teil ist eine Zahl (0 bis 9), die die Anzahl der Kinder angibt.
- Der letzte Teil kennzeichnet ein Y (Ja) oder N (Nein) und gibt an, ob der Mitarbeitende kirchensteuerpflichtig ist oder nicht (BS/GE/LU/NE/TI).
Zum Beispiel:
A0N | Alleinstehend, ohne Kinder, keine Kirchensteuer | |
B3Y | Verheiratet, 3 Kinder, mit Kirchensteuer | |
C1N | Doppelverdiener (Ehepartner arbeitet auch), 1 Kind, keine Kirchensteuer |
Die Skalen sind nicht mehr geschlechtsabhängig. Daher gibt es neben der C0-Skala keine C-Skala (Ehepartner) mehr.
tarife mit harmonisierten Codes
Die Bezeichnung der Quellensteuersätze wurde für alle Kantone vereinheitlicht. Die folgenden Skalen müssen verwendet werden:
- Tarif A0 : gilt für eine alleinstehende Person, die eine Haupterwerbstätigkeit ausübt.
- Tarife A1–A6 : gelten für eine alleinstehende Person, die nicht im selben Haushalt wie ihre Kinder lebt.
Diese Skala ist nur mit Genehmigung durch die Quellensteuerabteilung anwendbar. - Tarif B : gilt ausschliesslich für ein Ehepaar, von dem nur einer der Ehegatten eine Erwerbstätigkeit ausübt, die notwendigerweise die Haupttätigkeit sein muss.
- Tarif C « Doppelverdiener » : gilt für Ehepaare, bei denen beide Ehegatten gleichzeitig einer Erwerbstätigkeit nachgehen, von der mindestens einer die Haupterwerbstätigkeit ausübt. Für den Fall, dass ein und / oder beide Ehepartner eine oder mehrere Nebentätigkeiten ausüben, gilt für diese Tätigkeiten Anhang D.
- Tarif D « Nebentätigkeit » : anwendbar auf Einkünfte aus einer Nebentätigkeit. Jede Tätigkeit, die weniger als 30% der normalen Arbeitszeit ausmacht, gilt als Nebentätigkeit. Die alte progressive Skala wird durch einen fixen Satz von 10% ersetzt.
- Tarif H « Einelternfamilie » : gilt für alleinstehende Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt mit Kindern oder bedürftigen Personen leben, für deren Unterhalt sie verantwortlich sind.
- Tarife I, J und K : sie ersetzen die für Rentenleistungen geltende Tarife E, F und G. Die Bedingungen für die Anwendung dieser Skalen werden nicht geändert.
Kirchensteuer Y/N
In der Westschweiz betrifft die Kirchensteuer nur die Kantone Genf und Neuenburg. Auch die Kantone Basel-Stadt, Luzern und Tessin sind betroffen. In diesen Kantonen muss eine quellensteuerpflichtige Person, die eine Kirchensteuer für eine der staatlich anerkannten Konfessionen entrichtet, einen Code haben, der mit Y endet.
In allen anderen Fällen endet der Code mit N
Im Zweifelsfall kann Ihnen Ihre kantonale Steuerbehörde weiterhelfen.
18 Juni 2020