Wie die kantonalen Ämter und die Schweizerische Steuerkonferenz mitteilen, sind die Quellensteuertarife ab 2014 harmonisiert worden, insbesondere auch die Datenübermittlung via Swissdec.
Im Zuge der Harmonisierung ist es notwendig, für jede Person mit Wohnsitz im Ausland die Anzahl Arbeitstage in der Schweiz anzugeben.
Dies bedeutet, dass nur der Teil des Lohnes für die in der Schweiz gearbeiteten Tage quellensteuerpflichtig ist, wobei der Tarif anhand des Gesamtlohnes angewendet wird.
Beispiel :
Ein Grenzgänger verdient ein Monatslohn von CHF 4’000.-
Er arbeitete den ganzen Monat, davon 5 Tage im Ausland.
Die Quellensteuer muss auf dem in der Schweiz verdienten Lohn erhoben werden, d.h. auf CHF 3’000.-, der Satz wird jedoch auf dem Gesamtlohn von CHF 4’000.- festgelegt.
Hinweis: Wenn der Mitarbeiter einen vollen Monat gearbeitet hat oder wegen Urlaub, Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen abwesend ist, geben Sie 20 Tage beim Feld QST: Anzahl Tage in der Schweiz ein. Mit anderen Worten: Geben Sie 20 abzüglich die Anzahl der im Ausland geleisteten Arbeitstage ein.
Achtung: Bitte beachten Sie, wenn ein Arbeitnehmer einen wesentlichen Teil seiner Arbeit im Ausland verrichtet, müssen unter Umständen alle Sozialversicherungsbeiträge nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes entrichtet werden, in dem der Arbeitnehmer diese Tätigkeit ausübt.
23 Juni 2020