Warum wird bei der Quellensteuer ein Mindestabzug gemacht?

Bei der Erstellung der Löhne im Januar 2021 mit der Version 14 der Crésus Lohnbuchhaltung wird bei der Quellensteuer bei einzelnen Löhnen ein sehr hoher Mindestabzug vorgenommen. Teilweise führt dies dazu, dass der ausbezahlte Betrag als negativer Wert ausgewiesen wird:

Dies betrifft hauptsächlich Mitarbeitende mit unregelmässigem Beschäftigungsgrad oder Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern.

Fehlerhafte Quellensteurtabellen

Wir haben am 2. Februar 2021 festgestellt, dass die Quellensteuertabellen von 13 Kantonen fehlerhaft ausgeliefert wurden. Es handelt sich um die folgenden Kantone:

OW, NW, ZG, LU, GL, SO, SH, BL, AI, AR, AG, SZ und UR

Wir haben die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) sowie die Swissdec detailliert informiert und sie arbeiten an einer Lösung.

Nach Vorliegen der Lösung werden wir ein neues Update der Crésus Lohnbuchhaltung ausliefern. Die Korrekturen können erst nach Auslieferung des Updates vorgenommen werden.

07 Februar 2021