Warum berechnet Crésus die Quellensteuer nicht gemäss der vom Kanton Genf herausgegebenen Richtlinie zur Quellensteuer 2021?

Die Berechnung der Quellensteuer durch Crésus wird durch die Swissdec-Richtlinien für die Verarbeitung von Lohndaten definiert, die von zahlreichen Berechnungsbeispielen begleitet werden.

Crésus ist seit 2008 Swissdec-zertifiziert und wurde seither mehrfach rezertifiziert. Insbesondere hat Swissdec die Berechnung der Quellensteuer basierend auf neuen Regeln validiert. Crésus Lohnbuchhaltung erfüllt somit die Anforderungen von Swissdec, einschliesslich der Berechnung der Quellensteuer.

Wie im Kreisschreiben 45 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) festgehalten, kann jedoch „in besonderen Situationen und / oder Fällen die Berechnung der Quellensteuer leicht vom vorliegenden Kreisschreiben abweichen“.

In der vom Kanton Genf herausgegebenen Richtlinie 2021 zur Quellenbesteuerung wird folgendes Beispiel für die Auszahlung eines 13. Monatslohnes im Juni und Dezember wiedergegeben.

Alleinstehender Arbeitnehmer ohne Kinder, der von Januar bis Dezember ein monatliches Gehalt von CHF 5’000 hat und einen 13. Monatslohn.

Leitzins X Satz für ein anrechenbares Jahreseinkommen von CHF 65’000 (5’000 x 13) aus der Skala A0 (Tarif)
Juni und Dezember CHF 7’500 (5’000 + 2’500) x der massgebliche Leitzins X
Alle anderen Monate CHF 5’000 x Steuersatz X jährliche Steuerschuld: CHF 65’000 x Steuersatz X

Wie es in der Richtlinie erwähnt wird, kann es in der Praxis, wenn die Zahlung eines 13. Monatslohnes zu Beginn des Jahres bereits bekannt ist, dieses bei der Ermittlung des für den Satz ab Januar massgeblichen Einkommens berücksichtigt werden. Der angewandte Satz bezieht sich demnach auf das Bruttogehalt von CHF 65’000 und ist über das Jahr hinweg konstant.

Januar Februar März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez. Total
Bruttogehalt 5000 5000 5000 5000 5000 7500 5000 5000 5000 5000 5000 7500 65000
Tarif A0 A0 A0 A0 A0 A0 A0 A0 A0 A0 A0 A0
Satz (%) 12.00 12.00 12.00 12.00 12.00 12.00 12.00 12.00 12.00 12.00 12.00 12.00
Steuerbetrag 600 600 600 600 600 900 600 600 600 600 600 900 7800

Die Swissdec-Richtlinien besagen, dass der 13. Monatslohn erst dann in der Berechnung der Quellensteuer berücksichtigt wird, wenn die Auszahlung erfolgt. Daraus kann unterjährig der Satz variieren, um ganzjährig eine plafonierten Wert zu erhalten.

Januar Februar März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez. Total
Bruttogehalt 5000 5000 5000 5000 5000 7500 5000 5000 5000 5000 5000 7500 65000
Barème A0 A0 A0 A0 A0 A0 A0 A0 A0 A0 A0 A0
Satz (%) 11.500 11.500 11.500 11.500 11.500 12.400 12.300 12.200 12.100 12.000 12.000 12.400
Steuerbetrag 575 575 575 575 575 930 615 610 605 600 600 930 7765

Bitte beachten Sie, dass die Quellensteuersätze zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags noch nicht von den kantonalen Steuerbehörden veröffentlicht wurden. Die oben genannten Sätze sind hier als Beispiel angegeben.

Die von Swissdec als unbedeutend eingestuften Unterschiede zum Kreisschreiben 45 werden auch von den kantonalen Steuerbehörden und der ESTV und damit auch von Crésus Lohnbuchhaltung ausdrücklich akzeptiert.

27 April 2021