Verluste aus Forderungen

Dieser Beitrag ist nur für Unternehmen relevant, die nach vereinbarter effektiver MWST-Methode (bei Rechnungsstellung) in Crésus Finanzbuchhaltung abrechnen. Wenn Sie nach effektiver vereinnahmter MWST-Methode abrechnen, haben Sie zu untenstehend erwähntem Zeitpunkt keinen Zahlungseingang erhalten und somit hat es keine Auswirkungen auf das Buchungsverhalten oder die MWST.

Manchmal wird ein Kunde zahlungsunfähig und zahlt eine Rechnung nur teilweise oder gar nicht. Sie haben die Mehrwertsteuer auf die ausgestellte Rechnung jedoch bereits bezahlt. Sie sind daher berechtigt, diese Mehrwertsteuer auf den nicht bezahlten Teil zurückzufordern.

Ausgangssituation

Sie stellten am 30. Juni 2020 eine Rechnung aus, auf der die Mehrwertsteuer in der Höhe von 7.7% ausgewiesen ist :


Per 30. September 2020 wird die durch Sie ausgestellte Rechnung in Verzug gesetzt. Daher müssen Sie diese Rechnung aus Ihren offenen Rechnungen entfernen.

Vorzunehmende Anpassungen

In Ihrer Crésus Finanzbuchhaltung sollten Sie in Ihrem Kontenplan nebst einem Skonto-Konto auch über ein Konto für Forderungsverluste verfügen. Diese beiden Konten müssen den MWST-Code EGMIN hinterlegt haben. Mit diesem MWST-Code wird auf der MWST-Abrechnung eine Entgeltsminderung zum Normalsatz geltend gemacht. Durch eine klare Trennung dieser beiden Konten, welche auf der einen Seite den Aufwand betreffen (Skonto) und auf der anderen Seite den Ertrag (Forderungsverluste), kann auch später in Kombination des MWST-Codes mit dem Konto nachvollzogen werden, wo genau Entgeltsminderungen entstanden sind.

Entsprechend sollten Sie in den Allgemeinen Einstellungen der Crésus Faktura innerhalb der Registerkarte Konten und MWST auf der Schaltfläche Andere Konten definieren, dass Beträge für gewährte Skonti auf dem Konto 3800 gebucht werden.

Bearbeitung einer unbezahlten Rechnung

Wählen Sie in der Datenbank der Rechnungen (Debitoren) die Rechnung aus, welche nicht bezahlt wird und Sie daher als Debitorenverlust ausbuchen müssen. Wenn Sie die Rechnung ausgewählt und markiert haben, gehen Sie auf die Registerkarte Finanzen und betätigen Sie die Schaltfläche Vorgang ausführen. Wählen Sie nun die Option Restbetrag einkassieren und wechseln Sie das Konto (Im Standard ein Bankkonto) auf das Konto Debitorenverluste und bestätigen Sie die Eingabe mit OK.

Der nachfolgende Eintrag bedeutet, dass die offene Rechnung ausgebucht wurde auf das Debitorenverlust-Konto und somit die Rechnung nicht länger offen ist.

Wenn Sie eine Crésus Finanzbuchhaltung einsetzen, können Sie nun mit dem Befehl Menü > Verbuchen die Buchung in die Finanzbuchhaltung übertragen.

Auswirkungen auf die MWST-Abrechnung

Die MWST-Abrechnung für das entsprechende Quartal wird wie folgt aussehen :

Forderungsverluste, in diesem Fall CHF 1’000, erscheinen im Formularfeld 235 der MWST-Abrechnung und werden somit klar vom Umsatz getrennt.

Das Formularfeld 300 zeigt deutlich, dass die Reduktion aufgrund des Debitorenverlustes zu dem Satz erfolgt ist, der zu dem Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls Gültigkeit hatte.

Wenn Ihr Kunde Ihnen einen Teil der Rechnung bezahlt hat, ist die Vorgehensweise dieselbe, aber nur für den unbezahlten Betrag.

13 Oktober 2020