Unter Unternehmen – Quellensteuer sind die Definitionen für die einzelnen Kantone erfasst:
- Satz auf Monatsbasis:
Der Mechanismus betrifft nur den laufenden Monat. Ende Jahr erfolgt keine Korrekturberechnung.
Dies ist etwa im Kanton Neuenburg sowie in den meisten Deutschschweizer Kantonen der Fall. - Satz auf Jahresbasis:
Hier berechnet der Mechanismus die geschuldete Steuer neu, indem die Beträge aller Monate zusammengerechnet werden, um einen Jahressatz zu ermitteln.
Schwanken die Beträge im Lauf des Jahres, berechnet Crésus die rückwirkende Korrektur. - Am Jahresende oder bei Austritt aus der Firma:
Ist diese Option nicht aktiviert, erfolgt die Berechnung der rückwirkenden Korrektur jeden Monat. Dieser Modus ist für den Kanton Waadt zu wählen.
Ist diese Option aktiviert, wird der Satz jeden Monat anhand der Werte des betreffenden Monats berechnet und die Korrekturberechnung erfolgt erst am Ende der Anstellungsperiode. Dies ist etwa der Standard im Kanton Genf, sofern der Angestellte das ganze Jahr im Unternehmen angestellt war.
Die Steuertarife
Die Quellensteuertarife für alle Kantone werden mit Crésus Lohnbuchhaltung mitgeliefert. Nach jeder Aktualisierung werden die neuen Tarife automatisch in die Dateien des neuen Jahres übernommen. Es ist daher wichtig, eine möglichst aktuelle Version zu installieren, bevor mit der Erstellung der Löhne des Jahres begonnen wird, weil die Steuertarife sonst allenfalls nicht aktuell sind.
Verschiedene Kantone wenden je nach Anlieferungsart der Daten einen unterschiedlichen Bezugsprovisionssatz an: einen Steuersatz bei elektronischer Übermittlung (Swissdec) und einen Steuersatz bei Übermittlung auf Papier bei der Anlieferung von ausgedruckten Listen. Diese Sätze werden aus den Daten mit den Steuertarifen automatisch übernommen und können anschliessend nicht mehr geändert werden.
Ist für die Quellensteuer die Swissdec-Übermittlung aktiviert (im Verwaltermodus Menü Optionen – Einstellungen), wird standardmässig der Satz für die elektronische Übermittlung verwendet. Sonst wird als Standard der Satz für die Übermittlung auf Papier verwendet, aber unter Unternehmen – Quellensteuer kann die Verwendung des elektronischen Satzes erzwungen werden (diese Einstellung ist kantonsabhängig).
Kanton Waadt
Gemäss unserer Interpretation der kantonalen Weisungen berechnet sich der Satz auf der Basis des tatsächlichen Lohns. Wir empfehlen daher folgende Einstellungen:
Es kann weiterhin ein ungefährer Jahreslohn angegeben und der Modus Berechnet die Quellensteuer auf Basis des ungefähren Jahreslohns kann aktiviert werden, sodass ein einheitlicher Satz verwendet wird und monatliche Korrekturen verhindert werden. Am Ende des Jahres (oder wenn der Angestellte aus dem Unternehmen austritt), erfolgt die Steuerberechnung also anhand des tatsächlichen Jahreslohns, was zu einer rückwirkenden kumulierten Korrektur aller vorhergehenden Monate führt, die auf dem letzten Lohn angewandt wird.
Kanton Genf
In Genf wird der Satz monatlich bestimmt, am Ende des Jahres wird eine Korrektur vorgenommen. Wird aber eine ausserordentliche Prämie ausbezahlt, muss der Satz ab der Auszahlung der Prämie auf Jahresbasis berechnet werden.
Dazu ist die Option Berichtigung entsprechend globalem Jahreslohn bei der Erfassung des Lohns des betreffenden Monats zu aktivieren.
Beispiel:
- Ein alleinstehender, kinderloser Angestellter erhält einen Monatslohn von CHF 5000. Der Steuersatz wird jeden Monat berechnet und beträgt 9,590 %.
- Im April erhält der Angestellte eine ausserordentliche Prämie von CHF 10 000. Würde man den monatlichen Satz anwenden, käme man auf CHF 15 000, d. h. auf 22.760 %. Doch in diesem Fall sehen die Weisungen der Genfer Steuerbehörde vor, dass ein Satz anzuwenden ist, der dem jährlichen Gesamtbetrag entspricht, d. h.
12 × 5000 = 60 000
Zu diesem Betrag werden die 10 000 addiert, sodass ein Gesamtbetrag von CHF 70 000 und somit ein Satz von 12,620 % resultiert. Dieser Satz ist rückwirkend ab Jahresbeginn anzuwenden, was eine rückwirkende Korrektur bedingt:
Crésus verarbeitet die verschiedenen Modi für Genf automatisch, aber Sie können die Anwendung dieses Satzes auf Jahresbasis verhindern, indem Sie die Option Berichtigung entsprechend globalem Jahreslohn deaktivieren. Crésus wendet dann den Satz auf Monatsbasis von 22.760 % an und nimmt keine rückwirkende Korrektur vor:
Hinweis: Dieser Modus widerspricht der normalen Funktionsweise von Crésus Lohnbuchhaltung. Beim nächsten Lohn müssen Sie die Option erneut deaktivieren, weil sonst der Satz auf Jahresbasis und die Korrektur angewandt werden.
Die Option Berichtigung entsprechend globalem Jahreslohn kann auch verwendet werden, um Crésus zu zwingen, einen Satz auf Jahresbasis anzuwenden, auch wenn der Kanton normalerweise einen Satz auf Monatsbasis nutzt. So kann etwa die Auswirkung eines Bonus im Auszahlungsmonat abgefedert werden. Dieser Modus muss aber bei der Erfassung jedes Lohns manuell eingestellt werden, damit Crésus keine rückwirkende Korrektur vornimmt.
25 August 2020