Wenn Sie Waren importieren, erhalten Sie normalerweise zwei Rechnungen, eine vom ausländischen Lieferanten und eine vom Spediteur. Die Rechnung des ausländischen Lieferanten wird ohne Merhwertsteuer gebucht. Auf der anderen Seite wird der Spediteur Ihnen seine eigene Transportleistung (mehrwertsteuerpflichtig) sowie die Mehrwertsteuer, die er an den Zoll zahlen musste, in Rechnung stellen. Die Ihnen vom Spediteur neu in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer muss direkt auf die zurückzufordernde Mehrwertsteuer auf das Vorsteuerkonto (In der Regel 1170 Vorsteuer auf Material und Dienstleistungen) mit dem Mehrwertsteuercode (ohne MWST) gebucht werden.
Wenn es sich bei den eingeführten Waren um Investitionsgüter handelt, gilt das gleiche Prinzip, aber Sie müssen das Vorsteuerkonto für Investitionen (In der Regel 1171 Vorsteuer auf Investitionen und übrigem Betriebsaufwand), ebenfalls mit dem Mehrwertsteuercode (ohne MWST) verwenden.
22 Juni 2020