Mit Crésus Lohnbuchhaltung ins neue Jahr starten

Das Vorgehen sowie die Einstellungen, die Sie beim Jahreswechsel in Ihrer Lohnbuchhaltungsdatei vornehmen müssen, sind in diesem Kapitel des Handbuchs beschrieben.

Wichtigste Änderungen per 1. Januar 2026

AHV
  • Für Frauen mit Jahrgang 1962 wird das Referenzalter (das Alter, ab dem die volle AHV-Rente gezahlt werden kann) ab 2026 auf 64 Jahre und 6 Monate angehoben. Die geltenden Referenzalter werden automatisch integriert und berechnet – Sie brauchen diesbezüglich nichts zu unternehmen.
  • Löhne unter CHF 2500 pro Jahr sind in der Regel nicht AHV-beitragspflichtig, es sei denn, die oder der Versicherte verlangt dies ausdrücklich. Bei Personen, die mehrere kurzfristige Beschäftigungen ausüben und einen geringen Lohn erhalten, werden in der Regel keine Sozialversicherungsabzüge vorgenommen. Damit diese Angestellten trotzdem von einer ausreichenden Altersvorsorge profitieren, hat der Bundesrat Ausnahmen vorgesehen, bei denen die AHV-Beitragspflicht ab dem ersten Franken gilt. Diese Regel galt schon bisher für Personen, die in Privathaushalten und in bestimmten Bereichen der Kultur (Tanz, Theater, Orchester) und der Medien (Radio, Fernsehen) arbeiten. Der Bundesrat hat beschlossen, diese Ausnahmen auf vier neue Arbeitgeberkategorien auszuweiten: Chöre, Designunternehmen, Museen sowie elektronische und Printmedien. So ist bei Personen, die punktuell in diesen Sektoren beschäftigt sind, ihr gesamter Lohn der AHV-Beitragspflicht unterstellt.
Quellensteuer
  • Die kantonalen Quellensteuertarife werden direkt nach ihrer Veröffentlichung angepasst. Sobald Sie das neue Jahr in Crésus Lohnbuchhaltung eröffnet haben, profitieren Sie automatisch von der aktualisierten Berechnung.
Telearbeit bei französischen Grenzgängern
  • Die Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich wurde bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Für 2026 tritt nun die Pflicht zur Übermittlung der Bescheinigung des Prozentsatzes der Telearbeit von französischen Grenzgängern in Kraft.
  • Zu diesem Zweck wurde auf der Registerkarte Quellensteuer der Daten der/des (in Frankreich wohnhaften) Angestellten ein Feld hinzugefügt.
  • Diese Bescheinigung des Prozentsatzes der Telearbeit wird mit der jährlichen Deklaration der Grenzgänger/-innen Ende 2026 erstmals übermittelt.
  • Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite der ESTV.
Verträge für Versicherungen UVG, UVGZ und KTG sowie für AHV, FAK, BVG

Auch wenn es keine wesentlichen Änderungen gibt, sollten Sie unbedingt die Beitragssätze und die Verwaltungskosten Ihrer verschiedenen Verträge überprüfen und gegebenenfalls korrigieren, bevor Sie die ersten Löhne für das Jahr 2026 erstellen.

  • Familienzulagen: Prüfen Sie die Werte und die aktuellen Sätze bei Ihrer Familienausgleichskasse und auf der offiziellen Website des Bundes.
  • BVG: Die Eintrittsschwelle und die Mindestbeträge in der beruflichen Vorsorge lauten wie folgt:
    • Eintrittsschwelle beim Obligatorium: CHF 22 680
    • Minimaler koordinierter Jahreslohn: CHF 3 780
    • Koordinationsabzug: CHF 26 460
    • Obergrenze des versicherten Lohns: CHF 90 720
Andere Gesetzesänderungen
  • Kantonale Mutterschaftsversicherung (LAMat GE): Der paritätische Beitragssatz in Genf wird von 0,064 % auf 0,058 %gesenkt.

Crésus Lohnbuchhaltung umfasst diesen neuen Satz bereits.

Wir empfehlen Ihnen, die von Ihren Kassen und Versicherungen übermittelten Informationen aufmerksam zu lesen und die offiziellen Unterlagen zu konsultieren, um zu überprüfen, welche Anpassungen Sie in den Einstellungen Ihrer Lohnbuchhaltungsdatei vornehmen müssen.

  • Beitragssätze Ergänzungsleistungen Familie und Überbrückungsrente (Waadt): Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge werden von 0,06 % auf 0,09 % erhöht. Der Staatsrat hat einen Beschluss erlassen, diese Änderung des Beitragssatzes am 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen. Er stimmt zu, die Neuausrichtung der Finanzierung dieser Leistung für die Familien im Kanton um ein Jahr zu verschieben.
Nützliche Links

Wechsel zum nächsten Jahr im Handbuch
Mindestbeträge des Bundes (Website des Bundes)
Familienzulagen (Tabellen und Sätze)

19 Dezember 2025