Ist es notwendig das Datum der Zustellung auf den ausgestellten Rechnungen anzugeben? Warum habe ich in meinen Rechnungen den Vermerk Leistungsdatum = Rechnungsdatum?

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hält in den Richtlinien fest: In der Regel muss auf Rechnungen (…) angegeben werden: Das Datum oder der Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde, falls nicht identisch mit dem Rechnungsdatum.

Dieses Datum oder der Zeitraum der Leistung kann im Text angegeben werden, z.B. Am … haben wir per LKW geliefert, oder in der Zeit von … bis … haben wir die Arbeit ausgeführt. Wenn die Leistung dem Rechnungsdatum entspricht, ist es möglich, diesen Zeitraum nicht anzugeben.

Um dieser Verpflichtung nachzukommen, ermöglicht Crésus Faktura Ihnen, auf jeder ausgestellten Rechnung das Datum der Leistung oder die Daten des Leistungszeitraumes einzutragen.

Folgende 3 Varianten bieten sich an, um die Vorgaben einzuhalten:

  • Wird keines der Daten angegeben, muss in der Rechnung erwähnt werden, dass das Datum der Leistung mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt.
  • Es wird nur ein Datum angegeben: In der Rechnung wird ein Zustelldatum genannt.
  • Es werden 2 Daten erwähnt, eine Periodizität der erbrachten Leistung.

Welche Variante Sie auch immer bevorzugen, die notwendigen Einstellungen, um eine Variante auszuwählen, finden Sie in den Allgemeinen Einstellungen (Grundeinstellungen) des Mandanten in der Datenbank der Rechnungen im Register Ausdruck.

25 Juni 2020