Crésus Lohnbuchhaltung

3.5.3Koeffizienten > AHV/ALV

Die Koeffizienten für die AHV und die Arbeitslosenversicherung (ALV) sind unter derselben Registerkarte zusammengefasst.

Die verschiedenen vorerfassten Daten werden durch die geltenden eidgenössischen Normen bestimmt. Diese Normen können sich von einem Jahr zum anderen ändern; in diesem Fall passt Crésus diese Angaben an, um sie auf dem neuesten Stand zu halten.

Der AHV-Abzug für Rentner (AHV-Freibetrag) entspricht dem Betrag, der vom AHV-Lohn eines Angestellten, der das Rentenalter erreicht hat, abgezogen wird. Seit 2024 und der Reform AHV 21 kann auf die Anwendung dieses Freibetrags verzichtet werden: Diese Option kann bei der Erfassung der Angestelltendaten gewählt werden.

Liegt der Jahreslohn eines Angestellten unter der AHV-Freigrenze (2025, ausser in Sonderfällen: CHF 2500), bietet Crésus drei Optionen an (die bei der Erfassung der Angestelltendaten individuell festgelegt werden können):

  • Beiträge werden auch dann abgezogen, wenn die Grenze nicht erreicht wird : Crésus zieht den Beitrag jeden Monat ohne Einschränkung ab.
  • Beiträge werden abgezogen, aber zurückerstattet, wenn die Grenze nicht erreicht wird : Crésus zieht den Beitrag jeden Monat ab und erstattet diese Beträge den betroffenen Angestellten bei Austritt oder am Jahresende zurück.
  • Beiträge werden erst abgezogen, nachdem die Grenze erreicht wurde : Crésus zieht die Beiträge erst ab, wenn der Lohn des Angestellten die Grenze überschreitet. Der Beitragsabzug erfolgt dann rückwirkend auf den gesamten massgebenden Betrag. Diese Nachholung kann für das Unternehmen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

Indem Sie eine oder mehrere der drei letzten Kontrollkästchen zur Förderung der frühkindlichen Bildung und Betreuung (FBBE) bzw. familienergänzenden Kinderbetreuung, zur Mutterschaftsversicherung und zu den Familienzulagen-Ergänzungsleistungen (LPCFam) aktivieren, legen Sie fest, was Crésus Ihnen bei der Erfassung der Angestelltendaten standardmässig vorschlägt. Diese Optionen können selbstverständlich für jeden Einzelfall aktiviert oder deaktiviert werden.

Der Satz Mutterschaftsversicherung betrifft nur Genfer Unternehmen; und der Beitragssatz LPCFam nur Waadtländer Unternehmen.

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