39.3.2Datenversand über die Swissdec-Schnittstelle
Nach der Überprüfung Ihrer Daten können Sie mit der Übermittlung fortfahren.
Die Daten für die Quellensteuer müssen jeden Monat übermittelt werden, auch wenn die oder der Angestellte keinen Lohn bezogen hat oder in einem Kanton arbeitet, der sich nur auf die jährlichen Gesamtbeträge stützt. Wenn die oder der Angestellte im Laufe des Jahres nicht mehr quellensteuerpflichtig sein sollte, hat diese monatliche Übermittlung trotzdem bis zum Ende des laufenden Jahres zu erfolgen.
Die Datenübermittlungen an das BFS sind ebenfalls monatlich vorzunehmen. Das BFS gibt als Frist für die Datenübermittlung normalerweise den 15. des Folgemonats an.
Alle anderen Übermittlungen erfolgen zum Jahresende.
Um die Daten des laufenden Monats übermitteln zu können (für die Quellensteuer oder das BFS), müssen Sie unten im Fenster das Kontrollkästchen Alle Löhne bis [aktueller Monat] sind komplett und definitiv aktivieren:
Für die jährlichen Übermittlungen (sobald alle Löhne bis Dezember gespeichert wurden) zeigt die Schnittstelle anstelle des erwähnten Kontrollkästchens das Kästchen Alle Löhne des Jahres sind komplett und definitiv an, das Sie aktivieren müssen, um fortfahren zu können.
Auf jeder Tabellenzeile der Schnittstelle werden auf der linken Seite eine Zusammenfassung der zu übermittelnden Daten und der jeweilige Empfänger und auf der rechten Seite ein Symbol Details und ein Symbol Übermitteln angezeigt:
Klicken Sie auf das Symbol Details, um die Daten, die übermittelt werden, im PDF-Format anzuzeigen.
Klicken Sie danach auf Übermitteln, um die Daten an den Swissdec-Distributor zu übermitteln.