Crésus Lohnbuchhaltung

19.3Versicherungen

Allgemeines

In jedem Versicherungsbereich schliesst das Unternehmen pro Betriebssektor oder Vertragsart (Abteilung oder Risikoklasse) eine Versicherungspolice ab:

  • Für die gleiche Risikoart können mehrere Versicherer vorhanden sein.
  • Es können mehrere Versicherungspolicen bei einem Versicherer abgeschlossen werden.

In jeder Police können verschiedene Beitragssätze vorhanden sein, die auf den gesamten oder einen Teil des Lohns angewandt werden. Etwa wird bei der Zusatzversicherung für Erwerbsausfall bei Unfällen unterschieden zwischen der Zusatzgrundversicherung – die 20 % des auf 148 200 Franken pro Jahr plafonierten Lohns abdeckt, die von der Unfallgrundversicherung nicht gedeckt sind – und der Zusatzversicherung mit erhöhter Obergrenze, die den Lohnanteil übernimmt, der über 148 200 Franken pro Jahr liegt.

Diese Versicherungspolicen sind durch einen Code gekennzeichnet, der sich aus Buchstaben und/oder Zahlen zusammensetzt.

Zum Beispiel A0, B2, 11 oder 2F.

  • Das erste Zeichen des Codes bezeichnet den Betriebssektor oder die Risikoklasse.
  • Aus dem zweiten Zeichen können die Kategorien abgeleitet werden.

Bei der Unfallgrundversicherung (UVG) sind die Kategorien wie folgt codiert:

  • x0: Der Angestellte ist nicht UVG-pflichtig.
  • x1: Der Angestellte bezahlt die Nichtberufsunfallversicherung, der Arbeitgeber die Berufsunfallversicherung.
  • x2: Der Arbeitgeber bezahlt die Nichtberufsunfall- und die Berufsunfallversicherung.
  • x3: Der Angestellte arbeitet weniger als 8 Stunden pro Woche und ist in der Nichtberufsunfallversicherung nicht beitragspflichtig, der Arbeitgeber bezahlt die Berufsunfallversicherung.

Beispiel: A1 bedeutet, dass der Angestellte der Risikoklasse A zugewiesen wurde und er die Nichtberufsunfallversicherung bezahlt.

Bei den Versicherungen UVGZ und KTG werden 3 Kategorien unterschieden:

  • Kategorie 1: Beitrag auf dem Lohnanteil zwischen 0.– und einer ersten Obergrenze berechnet.
  • Kategorie 2: Beitrag auf dem Lohnanteil zwischen der ersten und der zweiten Obergrenze berechnet.
  • Kategorie 3: Beitrag wird basierend auf dem plafonierten AHV-Lohn berechnet.
  • Kategorie Fix oder nicht versichert: Der Satz dieser Kategorie beträgt immer 0 %.
    Der Betrag des Abzugs wird manuell festgelegt. Bei der Erstellung einer neuen Personengruppe wird immer ein Code für die Kategorie Fix oder nicht versichert erstellt.

Es können mehrere Codes für eine einzige Kategorie erstellt werden, je nach Nomenklatur des Versicherers. So kann «21» sich auf die Unfall-Zusatzgrundversicherung der Risikoklasse 2 beziehen.

Die Kassen geben diese Codes in der Regel bekannt. Ansonsten können Sie einen Code Ihrer Wahl verwenden.

Die Versicherungen und Sozialversicherungen werden unter Unternehmen > Versicherungen definiert.

Auf dieser Maske werden die Definitionen der folgenden Versicherungen zusammengefasst:

  • Kassen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV/ALV)
  • Familienausgleichskasse (FAK)
  • Unfallversicherung (UVG)
  • Unfall-Zusatzversicherung (UVGZ)
  • Krankentaggelder (KTG)
  • Kassen der beruflichen Vorsorge (BVG)
  • Heilungskosten (HK)

Mehr Informationen finden Sie unter §19.4 Eingabemaske.

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