4.13.7Mutterschaftsentschädigung
Bei Mutterschaft übernimmt Crésus für die ordentliche Mutterschaftsentschädigung die maximale Anzahl Entschädigungstage aus der Registerkarte Einkünfte der Koeffizienten des Unternehmens (link im Aufbau). Für das Zusatztaggeld oder die Mutterschaftsentschädigung im Kanton Genf gibt es für die Anzahl Tage keine Obergrenze.
Der Betrag des Taggelds und des Zusatztaggelds ist in den Daten der Angestellten in der Registerkarte Taggeld einzugeben (§4.7 Abzüge).