3.4.4BVG
Unter der Registerkarte BVG (Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge – oder «2. Säule») geben Sie, wie zuvor, zunächst den Namen Ihres Versicherers, dessen Swissdec -Nummer und seine Kontaktdaten ein.
Auch hier geben Sie anschliessend Ihre Kundennummer sowie Ihre Vertragsnummer ein: Dies sind Ihre Identifikationsnummern bei der betreffenden Kasse. Wenn Sie nur eine Nummer haben, tragen Sie diese sowohl als Kundennummer als auch als Vertragsnummer ein.
Klicken Sie anschliessend auf Altersklasse 1 und geben Sie das Alter ein, ab dem die BVG-Prämie bei Ihren Mitarbeitenden erhoben wird (üblicherweise «18») sowie die Sätze, die jeweils dem Anteil des Arbeitnehmers und dem des Arbeitgebers entsprechen (der vom Arbeitgeber getragene Prämienanteil muss mindestens gleich hoch sein wie derjenige des Arbeitnehmers).
Um eine oder mehrere Altersklassen hinzuzufügen, klicken Sie einfach auf Neue Altersklasse und geben Sie das Alter ein, ab dem ein Mitarbeitender in diese neue Altersklasse eintritt (zum Beispiel: «25»; dann «35» in einer neuen Altersklasse; dann «45 »; und schliesslich «55 »). Der Angestellte wird zu Beginn des Jahres automatisch der entsprechenden Altersklasse zugeordnet.
Da die 2. Säule dazu bestimmt ist, die im Ruhestand bezogene AHV-Rente zu ergänzen, wird sie nicht auf der Basis des AHV-Lohns berechnet, sondern auf einem Betrag, der allgemein als koordinierter Lohn bezeichnet wird.
Im Allgemeinen teilt Ihnen Ihre Kasse die Beitragssätze mit. Es müssen dann die Beträge festgelegt werden, die es Crésus ermöglichen, diesen koordinierten Lohn zu berechnen.
Klicken Sie dazu auf Neuer Code (die untenstehenden Werte sind Beispiele):

Geben Sie den von Ihrem Versicherer übermittelten Code ein und vergeben Sie einen Namen für die betreffende Personengruppe.
Geben Sie anschliessend in den entsprechenden Feldern die verschiedenen erforderlichen Angaben ein. Diese finden Sie auch in Ihrem Versicherungsvertrag.
Wenn Ihre Kasse Ihnen diese Werte nicht mitteilt, sondern Ihnen nur den zu erhebenden Prämienbetrag mitteilt (berechnet auf der Basis eines ungefähren Jahreslohns), können Sie die obigen Angaben ignorieren. Der betreffende Betrag ist dann direkt bei der Erfassung der Angestelltendaten anzugeben.