Der vereinfachte Antrag auf KAE beinhaltet die Berechnung von Jahresdurchschnittswerten, welche auf Stunden übertragen werden.
Crésus stützt sich auf folgende Daten:
- KA-L : Anzahl Tage pro Jahr
Anzahl Tage pro Jahr – Wochenende - KA-P : Jahresarbeitszeit
Anzahl Arbeitstage pro Jahr x Anzahl Stunden pro Tag - KA-Q : Soll-Arbeitsstunden pro Jahr
Anzahl Arbeitstage pro Jahr – Anzahl Ferientage – Anzahl Feiertage
Die Kurzarbeit rechnet mit Stunden. Daher muss der Monatslohn auf den Stundenlohn heruntergerechnet werden:
- KA-G : Referenzstundenlohn
Jahreslohn / KA-P
Der Verdienstausfall wird ermittelt indem der Referenzstundenlohn mit den ausgefallenen Stunden multipliziert wird (KA-E2).
Ausgleich für Geringverdiener
Wenn der monatliche Referenzlohn unter der Eintrittsschwelle liegt, beträgt der Deckungsgrad 100 %.
Wenn der monatliche Referenzlohn über der Schwelle von 4340 Franken liegt, beträgt der Deckungsgrad 80 %.
Wenn der monatliche Referenzlohn zwischen den beiden Schwellenwerten liegt, variiert der Deckungsgrad so, dass der Ausgleich mindestens 3470 Franken beträgt.
Der monatliche Referenzlohn wird auf der Grundlage des KA-V Stundenverdienstes berechnet, welcher wie folgt ermittelt wird:
Monatslohn x 12 oder 13 / Anzahl der Stunden
Für einen Monatslohn:
- KA-V1 : Anrechenbarer Stundenverdienst
Jahreslohn / Anzahl der Arbeitsstunden im Jahr
Für einen Stundenlohn
- KA-V2 : Anrechenbarer Stundenverdienst
Jahreslohn / Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden im Jahr
Der monatliche Referenzlohn wird berechnet indem der zu berücksichtigende Verdienst mit der Anzahl der Arbeitsstunden pro Monat multipliziert wird.
- KA-V x Anzahl Arbeitstage x Anzahl der Stunden pro Tag
Der berechnete Deckungsgrad ergibt sich aus der Formel:
- Eintrittsschwelle x 100 / monatlicher Referenzlohn
Der ergänzende Deckungsgrad wird mit Hilfe der folgenden Formel berechnet:
- Berechneter Satz – Grunddeckungssatz
Deckung
in Crésus wird zwischen den ordentlichen Ausgleich zu 80% und dem Ergänzungsausgleich unterschieden.
Die Ergänzung wird nach folgender Formel berechnet
- Referenzstundenlohn x Ergänzungsdeckungssatz
Exemple
Nehmen wir als Beispiel ein Unternehmen mit 8 Arbeitsstunden pro Tag und 23 Arbeitstagen in einem Monat
- KA-L : 261
- Ferientage : 20
- Feiertage : 6
- KA-P : 261 x 8 = 2088
Bei einem Monatslohn von 3470 Franken mit 13. Monatslohn
- KA-U : Plafonierter Brutto-Stundenverdienst 100%
(3470 x 12) / 2088 = 19.94 - Jahreslohn :
3470 x 13 = 45110 - KA-V : Anrechenbarer Stundenverdienst
45110 / 2088 = 21.60 - Monatlicher Referenzlohn (niedriges Einkommen):
21.60 x 174 = 3974.40 - Anzuwendender Deckungsgrad:
3470.00 x 100 / 3974.40 = 87.31% - Ordentliche Verrechnung:
19.94 x 80% = 15.95/h - Kompensation niedriges Einkommen
19.94 x (87.31 – 80)% = 1.46/h
Berechnung des Verdienstausfalls und der Entschädigung (Stundenwerte)
- Verdienstausfall:
19.94 x 184 = 3668.95 -> 3668.95 - Ordentliche Verrechnung:
15.95 x 184 = 2934.80 - Ergänzung:
1.46 x 184 = 268.64 -> 268.65 - Verdienstausfall 13. Monatslohn:
3668.95 / 12 = 305.75 - Ausgleich des Verdienstausfalls 13. Monatslohn @ 87.31%:
3668.95 x 92.33% / 12 = 3202.53 / 12 = 266.88
Monatsgehalt:
Bei einem Stundenlohn von CHF 17.50 + 13. Monatslohn, 20 Ferientage und 5 Feiertagen
- KA-Q : Soll-Arbeitsstunden pro Jahr:
(261 – 20 – 6) x 8 = 235 x 8 = 1880 - Jahresgehalt
17.50 x 13 / 12 x 2088 = 39585 - KA-V : Anrechenbarer Stundenverdienst
39585 / 1880 = 21.06
Berechnung des Verdienstausfalls und der Entschädigung (Stundenwerte)
- Monatlicher Referenzlohn:
21.06 x 184 = 3875.04 - Anzuwendender Deckungsgrad:
3470.00 x 100 / 3875.04 = 89.55% - Ordentliche Verrechnung:
17.50 x 80% = 14.00 - Satz der Ergänzung für niedriges Einkommen:
89.55 – 80 = 9.55% - Ergänzung für niedriges Einkommen: 17.50 x 9.55% = 1.67
- Lohn für Ausfallstunden
17.50 x 184 = 3220.00 - Verdienstausfall
17.50 x 184 = 3220.00 - Ordentliche Deckung:
14.00 x 184 = 2576.00 - Ergänzung:
1.67 x 184 = 307.28 -> 307.30 - Der Anspruch auf Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn wird unter Berücksichtigung des Erwerbsausfallausgleichs und des Zusatzes berechnet.
Monatsgehalt:
Für die vereinfachte Abrechnung des SECO ist der Lohn zu 100% anzugeben, einschliesslich des Anspruchs auf den 13. Monatslohn, die Ferien und Feiertage. Der Export aus Crésus basiert auf dem Referenzlohn (zu 100%) im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad (Berechnung: Referenzlohn x KA-K / KA-Kref). Hierbei ist anzumerken, dass der KA-Kref die durchschnittliche wöchentliche Stundenzahl für eine 100%-Anstellung und KA-K die durchschnittliche wöchentliche Stundenzahl für den Anstellten ist.
05 Januar 2022