Die Berechnung der KAE in Kurzform

Der vereinfachte Antrag auf KAE beinhaltet die Berechnung von Jahresdurchschnittswerten, welche auf Stunden übertragen werden.

Crésus stützt sich auf folgende Daten:

  • KA-L : Anzahl Tage pro Jahr
    Anzahl Tage pro Jahr – Wochenende
  • KA-P : Jahresarbeitszeit
    Anzahl Arbeitstage pro Jahr x Anzahl Stunden pro Tag
  • KA-Q : Soll-Arbeitsstunden pro Jahr
    Anzahl Arbeitstage pro Jahr – Anzahl Ferientage – Anzahl Feiertage

Die Kurzarbeit rechnet mit Stunden. Daher muss der Monatslohn auf den Stundenlohn heruntergerechnet werden:

  • KA-G : Referenzstundenlohn
    Jahreslohn / KA-P

Der Verdienstausfall wird ermittelt indem der Referenzstundenlohn mit den ausgefallenen Stunden multipliziert wird (KA-E2).

Ausgleich für Geringverdiener

Wenn der monatliche Referenzlohn unter der Eintrittsschwelle liegt, beträgt der Deckungsgrad 100 %.
Wenn der monatliche Referenzlohn über der Schwelle von 4340 Franken liegt, beträgt der Deckungsgrad 80 %.
Wenn der monatliche Referenzlohn zwischen den beiden Schwellenwerten liegt, variiert der Deckungsgrad so, dass der Ausgleich mindestens 3470 Franken beträgt.

Der monatliche Referenzlohn wird auf der Grundlage des KA-V Stundenverdienstes berechnet, welcher wie folgt ermittelt wird:

Monatslohn x 12 oder 13 / Anzahl der Stunden

Für einen Monatslohn:

  • KA-V1 : Anrechenbarer Stundenverdienst
    Jahreslohn / Anzahl der Arbeitsstunden im Jahr

Für einen Stundenlohn

  • KA-V2 : Anrechenbarer Stundenverdienst
    Jahreslohn / Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden im Jahr

Der monatliche Referenzlohn wird berechnet indem der zu berücksichtigende Verdienst mit der Anzahl der Arbeitsstunden pro Monat multipliziert wird.

  • KA-V x Anzahl Arbeitstage x Anzahl der Stunden pro Tag

Der berechnete Deckungsgrad ergibt sich aus der Formel:

  • Eintrittsschwelle x 100 / monatlicher Referenzlohn

Der ergänzende Deckungsgrad wird mit Hilfe der folgenden Formel berechnet:

  • Berechneter Satz – Grunddeckungssatz

Deckung

in Crésus wird zwischen den ordentlichen Ausgleich zu 80% und dem Ergänzungsausgleich unterschieden.

Die Ergänzung wird nach folgender Formel berechnet

  • Referenzstundenlohn x Ergänzungsdeckungssatz

Exemple

Nehmen wir als Beispiel ein Unternehmen mit 8 Arbeitsstunden pro Tag und 23 Arbeitstagen in einem Monat

  • KA-L : 261
  • Ferientage : 20
  • Feiertage : 6
  • KA-P : 261 x 8 = 2088

Bei einem Monatslohn von 3470 Franken mit 13. Monatslohn

  • KA-U : Plafonierter Brutto-Stundenverdienst 100%
    (3470 x 12) / 2088 = 19.94
  • Jahreslohn :
    3470 x 13 = 45110
  • KA-V : Anrechenbarer Stundenverdienst
    45110 / 2088 = 21.60
  • Monatlicher Referenzlohn (niedriges Einkommen):
    21.60 x 174 = 3974.40
  • Anzuwendender Deckungsgrad:
    3470.00 x 100 / 3974.40 = 87.31%
  • Ordentliche Verrechnung:
    19.94 x 80% = 15.95/h
  • Kompensation niedriges Einkommen
    19.94 x (87.31 – 80)% = 1.46/h
Berechnung des Verdienstausfalls und der Entschädigung (Stundenwerte)
  • Verdienstausfall:
    19.94 x 184 = 3668.95 -> 3668.95
  • Ordentliche Verrechnung:
    15.95 x 184 = 2934.80
  • Ergänzung:
    1.46 x 184 = 268.64 -> 268.65
  • Verdienstausfall 13. Monatslohn:
    3668.95 / 12 = 305.75
  • Ausgleich des Verdienstausfalls 13. Monatslohn @ 87.31%:
    3668.95 x 92.33% / 12 = 3202.53 / 12 = 266.88
Monatsgehalt:

Bei einem Stundenlohn von CHF 17.50 + 13. Monatslohn, 20 Ferientage und 5 Feiertagen

  • KA-Q : Soll-Arbeitsstunden pro Jahr:
    (261 – 20 – 6) x 8 = 235 x 8 = 1880
  • Jahresgehalt
    17.50 x 13 / 12 x 2088 = 39585
  • KA-V : Anrechenbarer Stundenverdienst
    39585 / 1880 = 21.06
Berechnung des Verdienstausfalls und der Entschädigung (Stundenwerte)
  • Monatlicher Referenzlohn:
    21.06 x 184 = 3875.04
  • Anzuwendender Deckungsgrad:
    3470.00 x 100 / 3875.04 = 89.55%
  • Ordentliche Verrechnung:
    17.50 x 80% = 14.00
  • Satz der Ergänzung für niedriges Einkommen:
    89.55 – 80 = 9.55%
  • Ergänzung für niedriges Einkommen:  17.50 x 9.55% = 1.67
  • Lohn für Ausfallstunden
    17.50 x 184 = 3220.00
  • Verdienstausfall
    17.50 x 184 = 3220.00
  • Ordentliche Deckung:
    14.00 x 184 = 2576.00
  • Ergänzung:
    1.67 x 184 = 307.28 -> 307.30
  • Der Anspruch auf Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn wird unter Berücksichtigung des Erwerbsausfallausgleichs und des Zusatzes berechnet.
Monatsgehalt:

 

Für die vereinfachte Abrechnung des SECO ist der Lohn zu 100% anzugeben, einschliesslich des Anspruchs auf den 13. Monatslohn, die Ferien und Feiertage. Der Export aus Crésus basiert auf dem Referenzlohn (zu 100%) im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad (Berechnung: Referenzlohn x KA-K / KA-Kref). Hierbei ist anzumerken, dass der KA-Kref die durchschnittliche wöchentliche Stundenzahl für eine 100%-Anstellung und KA-K die durchschnittliche wöchentliche Stundenzahl für den Anstellten ist.

05 Januar 2022