Die ESTV meldet einen Fehler bei der Mehrwertsteuerberechnung

Nach dem Einreichen der elektronischen MwSt.-Abrechnung über das ESTV-Portal erscheint eine Meldung, dass der eingereichte MwSt.-Betrag nicht mit dem von der ESTV errechneten Betrag übereinstimmt.

Bei dieser Meldung der ESTV handelt es sich nicht um eine Fehlermeldung, es ist lediglich ein Warnhinweis. Entsprechend wird nichts blockiert.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, den von der ESTV-Seite vorgeschlagenen Betrag zu überweisen und eine Korrekturbuchung zum Ausgleich des MwSt.-Auszahlungskontos (in der Regel 2201) vorzunehmen.

Diese Differenz ist auf die unterschiedliche Berechnungsmethode zurückzuführen :

Die ESTV berechnet den Steuerbetrag auf dem Gesamtbetrag. Crésus berechnet hingegen den Steuerbetrag auf jeder einzelnen Buchung. Da die Steuerbeträge gerundet sind, entstehen Rundungsdifferenzen.

Beispiel :
Sie verkaufen einen Artikel zu 9.95 ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer beträgt 0.76615, aufgerundet auf 0.77.
Wenn Sie 20 davon verkaufen, wird die von der ESTV berechnete Mehrwertsteuer von 20 x 9.95, d.h. 199.00 lauten im Total mit einem Steuerwert von 15.323, aufgerundet auf 15.30, während die von Crésus berechnete Mehrwertsteuer 20 x 0.77, d.h. 15.40 beträgt.
Die Buchung für die Korrektur könnte lauten:

Wobei das Konto 6740 für Vorsteuerkorrekturen steht.

Statistisch gesehen sind diese Rundungsdifferenzen mal positiv, mal negativ und heben sich dadurch grossteils wieder auf. Die Differenz kann bei wenigen Franken liegen.

17 September 2020