Quellensteuer: Steuersatz und Beschäftigungsgrad

Der Steuersatz variiert, je nachdem, ob Quellenbesteuerte einer oder mehreren Beschäftigungen nachgehen.

Bei nur einer Erwerbstätigkeit stützt sich der Steuersatz nur auf den effektiven Lohn und nicht auf den Beschäftigungsgrad.

Geht eine quellenbesteuerte Person mehreren Beschäftigungen in der Schweiz oder im Ausland nach, wird der Steuersatz anhand des massgeblichen Lohns festgelegt, der sich am kumulierten Beschäftigungsgrad der verschiedenen Tätigkeiten bemisst.

In den folgenden Erläuterungen wird «vertraglicher Beschäftigungsgrad» für die Tätigkeit im Unternehmen, das in Crésus Lohnbuchhaltung verwaltet wird, verwendet und «Beschäftigungsgrad andere Arbeitgeber» für die anderen Tätigkeiten.

Wenn beide Beschäftigungsgrade angegeben werden, ändert Crésus den Lohn so, dass er den kumulierten Beschäftigungsgraden entspricht.

Beispiel: Ein Angestellter mit einem Monatslohn von 3500 Franken hat einen Beschäftigungsgrad von 70 %.

Vertraglicher Beschäftigungsgrad: 70 %
Beschäftigungsgrad andere Arbeitgeber
10 %
Beschäftigungsgrad total: 80 %

Massgeblicher Lohn:
3500 / 70 × 80 = 4000

Wird der vertragliche Beschäftigungsgrad angegeben, jedoch kein Beschäftigungsgrad für andere Arbeitgeber, rechnet Crésus den Lohn auf 100 % hoch.

Beispiel: Ein Angestellter mit einem Monatslohn von 3500 Franken hat einen Beschäftigungsgrad von 70 %.

Vertraglicher Beschäftigungsgrad: 70 %
Beschäftigungsgrad andere Arbeitgeber: unbekannt
Beschäftigungsgrad total: 100 %

Massgeblicher Lohn:
3500 / 70 × 100 = 5000

Wenn bei einem Stundenlohn kein vertraglicher Beschäftigungsgrad angegeben ist, berechnet Crésus den Beschäftigungsgrad des Monats anhand der Anzahl der zu berücksichtigenden Stunden, hochgerechnet auf die Anzahl Sollstunden bei einer Vollzeitanstellung.
Der Angestellte hat 85 Stunden gearbeitet und 2550 Franken verdient.

Beschäftigungsgrad für diesen Monat:
85 × 100 / 173,3 = 49,05 %

Massgeblicher Lohn:
2550 / 49,05 × 100 = 5198.75

Weitere Erläuterungen finden Sie im Kapitel Besonderheiten der Quellensteuer im Kapitel Erfassen eines Lohnes im Handbuch zu Crésus Lohnbuchhaltung.

15 Dezember 2021