Crésus Lohnbuchhaltung

14Übernahme und Migration von Dateien

Zuletzt verwendete Dateien

Für die Migration einer Datei der Version 10 oder 11 auf die aktuelle Version braucht es keine Vorbereitung. Allerdings müssen gemäss den neuen ELM-4-Standards die Daten der Angestellten ausgefüllt werden.

  • Öffnen Sie die zu migrierende Datei.
  • Crésus zeigt eine Zusammenfassung der zu ergänzenden Daten an.

Wenn die verwendeten Codes für die Quellensteuer nicht der neuen Nomenklatur entsprechen, müssen die bestehenden Löhne neu berechnet werden, damit sie korrekt sind. Allerdings ist darauf zu achten, dass bei der manuellen Berechnung der Steuerabzüge der Betrag der ausbezahlten Löhne nicht verändert wird.

Falls die migrierte Datei einem abgeschlossenen Geschäftsjahr entspricht, müssen die Daten vor der Eröffnung des neuen Jahres nicht angepasst werden. Die Daten können jedoch nicht per Swissdec übermittelt werden.

Eine mit der Crésus-Version 12 abgespeicherte Datei kann mit einer älteren Version von Crésus Lohnbuchhaltung nicht geöffnet werden.

Alte Dateien

Die Swissdec-zertifizierte Version von Crésus Lohnbuchhaltung weist grosse Unterschiede zu älteren Versionen auf, vor allem hinsichtlich der Auflagen des Swissdec-Standards. Deshalb ist die Übernahme von Dateien, die mit diesen früheren Versionen gespeichert wurden, an Bedingungen geknüpft.

Eventuell muss die Migration in mehreren Schritten erfolgen (Version 4.6, dann 7 und anschliessend 9). Die Migration einer Datei von der Version 7 auf die Version 10 muss zwingend über die Version 9 laufen. Weitere Angaben finden Sie in der Rubrik «Migration von der Version 7 auf die Version 10». Bei Fragen ist Epsitec SA gerne für Sie da.

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