Crésus Lohnbuchhaltung

9.2.5BFS: Erhebungen des Bundesamts für Statistik

Das Bundesamt für Statistik (BFS) bestimmt nach dem Zufallsprinzip eine gewisse Anzahl Unternehmen, die ihre Daten für diverse Erhebungen ausfüllen und übermitteln müssen:

  • Schweizerische Lohnstrukturerhebung (SLE)
  • Schweizerischer Lohnindex (SLI)
  • Beschäftigungsstatistik (BESTA)
  • Profiling
  • Aktualisierungserhebung des Betriebs- und Unternehmensregisters (Mehrbetriebsunternehmen) – Profiling Light

Die für die Stichprobe ausgewählten Unternehmen werden direkt vom BFS kontaktiert. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite des BFS.

Crésus Lohnbuchhaltung verfügt über die erforderlichen Felder und erlaubt die Übermittlung der Daten über Swissdec.

Um die Option zu aktivieren:

  • Wechseln Sie in den Verwaltermodus (Menü Optionen).
  • Befehl Optionen > Einstellungen.
  • Aktivieren Sie die Option Benutzt den Swissdec-Export für das Bundesamt für Statistik (BFS).

Nun überprüft der Vorgang Unternehmen > Datenkontrolle auch die für die Erhebung erforderlichen Daten.

Stammdaten des Unternehmens

Neben den Angaben, die Sie in der Registerkarte Firma der Unternehmensstammdaten (Menü Unternehmen > Stammdaten) erfassen müssen, ist die BUR-Nummer in der Registerkarte Firmennummern derselben Maske auszufüllen.

Unternehmensstammdaten

Klicken Sie auf die Schaltfläche Öffnen, um die UID-Register oder die Einstiegsseite des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR) auf der Website des BFS aufzurufen.

Daten des/der Angestellten

Die Angaben in der Registerkarte Statistik der Daten des/der Angestellten sind zu erfassen:

Alle rot hinterlegten Felder sind obligatorisch.

Ausgeübter Beruf

Die genaue Bezeichnung des im Unternehmen ausgeübten Berufs muss manuell eingegeben werden (Freitext). Der ausgeübte Beruf kann sich von der ursprünglichen Ausbildung oder von der vorherigen Tätigkeit (vor Eintritt in das Unternehmen) unterscheiden. Die genauen Berufsbezeichnungen sind anzugeben und dürfen keine Zahlen oder unternehmensinterne Codes enthalten.

Beispiele:

  • Büroangestellte (statt «Angestellte»)
  • Metallschleifer (statt «Schleifer»)
  • Gerichtsschreiber (statt «lic. iur.»)
  • Primarlehrperson (statt «Lehrperson»)
  • Kunstmaler (statt «Maler»)
  • Leiterin Finanzen (statt «Leiterin»)
  • Automobil-Mechatroniker (statt «Mechatronikerlehrling» oder «Lehrling», also der erlernte Beruf*).

Bei Lernenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten ist es wichtig, den Typ des entsprechenden Vertrags auszuwählen (z. B. Lehrvertrag oder Praktikumsvertrag).
Als Unterstützung bei der korrekten Erfassung des ausgeübten Berufs stellt das BFS die Schweizer Berufsnomenklatur CH-ISCO-19 bereit.
Diese Liste der Berufsbezeichnungen soll die Auswahl des Berufs nur erleichtern. Sie ist nicht zwingend beizuziehen und die vorgeschlagenen Berufsbezeichnungen müssen auch nicht übernommen werden.

Anzahl Ferientage pro Jahr

Das BFS verlangt hier den Ferienanspruch für eine Vollzeitstelle. Auch wenn der/die Angestellte Teilzeit oder unregelmässig arbeitet, ist hier die Anzahl Ferientage für eine Vollzeitstelle anzugeben.

Übermittlung der Daten

Die Übermittlung erfolgt über das Swissdec-Interface des Moduls Lohnbuchhaltung.

Übermittlung Swissdec BFS

Mit einem Klick auf Details wird eine PDF-Datei mit den übermittelten Daten angezeigt.

NB: Möglicherweise sind bei der Aktivierung der Swissdec-Übermittlung für das BFS die Übermittlungen der vorherigen Monate noch auf dem Interface vorhanden. Wir klären mit dem BFS ab, ob es notwendig ist, die Daten für die Monate rückwirkend zu übermitteln.

Weitere Informationen zur Datenübermittlung mit Swissdec finden Sie in Kapitel 22 des Benutzerhandbuchs für das Modul Lohnbuchhaltung.

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