Crésus Lohnbuchhaltung

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  1. 0 - Inhalt
  2. 1 - Einleitung
  3. 2 - Arbeitsumgebung
  4. 3 - Öffnen/Wiederherstellen
  5. 4 - Menü Personal
  6. 5 - Felder definieren
  7. 6 - Zugriffe definieren
  8. 7 - Verbuchung für die Finanzbuchhaltung
  9. 8 - Abteilung
  10. 9 - Zahlperioden
  11. 10 - Feiertage
  12. 11 - Vom Vorjahr übernehmen
  13. 12 - Passwörter
  14. 13 - Spion
  15. 14 - Menü Optionen
  16. 15 - Weitere Funktionen
  17. 16 - Elektronische Zahlungen (ISO-20022-Dateien)
  18. 17 - Löhne verbuchen
  19. 18 - Der Verbuchungsmechanismus Crésus Synchro
  20. 19 - Wechsel zum nächsten Jahr
  21. 20 - Anwendungsbeispiele
  22. 21 - Felder
  23. 22 - Crésus Partout
  24. 23 - Dokumente per E-Mail verschicken
  25. 24 - PDF-Dokumente erstellen
  26. 25 - CSV-Export
  27. 26 - Einstellungen für die Eingabe vornehmen
  28. 27 - Verwaltung der Vorlagen
  29. 28 - Maske Druckmodus
  30. 29 - Vorlagen zeichnen
  31. 30 - Der Formeleditor
  32. 31 - Berechnung der Quellensteuer
    1. 31.1 - Grundsatz
    2. 31.2 - Besteuerungskanton und -gemeinde
    3. 31.3 - Die Steuertarife
    4. 31.4 - Die Berechnung der Quellensteuer
    5. 31.5 - Methoden zur Bestimmung des Steuersatzes
      1. 31.5.1 - Monatssatz
      2. 31.5.2 - Jahressatz
      3. 31.5.3 - Anhand des Beschäftigungsgrads ermittelter Satz
      4. 31.5.4 - Tatsächlicher auf die Arbeitsperiode umgerechneter Satz
      5. 31.5.5 - Der Lohn wird nicht einmal pro Monat ausgerichtet
    6. 31.6 - Änderungen der Situation
    7. 31.7 - Quellensteuerabrechnungen
    8. 31.8 - Besteuerung von Grenzgängern
  33. 32 - Vorlagen für ISO-Zahlungen
  34. 33 - Lohngleichheitsanalyse mit Crésus und Logib
  35. 34 - Erweiterungen von Crésus Lohnbuchhaltung
  36. 35 - Speichern/Sichern
  37. 36 - Wiederherstellung
  38. 37 - Registerkarte Speziell
  39. 38 - Registerkarte MEROBA
  40. 39 - Übermittlungen über Swissdec
  41. 40 - Negative AHV-Beträge

31.5.1Monatssatz

Satz auf Monatsbasis ermittelt, ohne Korrektur zwischen einzelnen Monaten.

Diese Methode wird in allen Kantonen ausser Freiburg, Genf, Tessin, Wallis und Waadt angewandt.

Der Satz wird auf Basis des steuerpflichtigen Monatslohns ohne Korrektur ermittelt In diesem Fall werden der 13. Monatslohn und die Ferien als ausserordentliche Prämien betrachtet und nicht auf die Dauer der Periode hochgerechnet.

Beispiel:

Der Angestellte erhält einen Lohn von 5000.– im Januar, 6500.– im Februar und verlässt anschliessend das Unternehmen per 15. März. Da erhält er 3500.– sowie 1250.– als 13. Monatslohn. Der Märzlohn muss auf einen Monat hochgerechnet werden, wie unter link im Aufbau beschrieben.

Die Steuer für Januar wird auf 5000.–, diejenige für Februar auf 6500.– und diejenige für März auf 4750.– zum Satz von 8250.– berechnet, d. h. (3500 × 30 / 15) + 1250

QS Januar: 6 % von 5000.– 300.–
QS Februar: 8 % von 6500.– 520.–
QS März: 12 % von 4750.– 570.–
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